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Hitze im ZugKlimaanlage defekt – gibt es eine Entschädigung von der Bahn?

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Am bislang heißesten Tag des Jahres haben die Klimaanlagen mehrerer Züge schlapp gemacht. (Symbolfoto)

Der Ausfall der Klimaanlage in Zügen und die damit verbundenen Folgen für Reisende sind in den Fahrgastrechten nicht speziell geregelt. Darauf weist Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn hin. Allerdings können Fahrgäste indirekt von der Verspätungs-Entschädigung profitieren.

Das ist etwa der Fall, wenn die Passagiere wegen des Ausfalls der Klimaanlage in einen anderen Zug umsteigen müssen und deshalb erst später an ihrem Ziel ankommen. Ab 60 Minuten Verspätung bekommt man 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Wer ohne Ansage auf eigene Faust aussteigt, weil es ihm zu warm ist, sollte sich vorab beim Schaffner auf der Fahrkarte bestätigen lassen, dass die Klimaanlage ausgefallen ist. So kann er versuchen, eine Entschädigung zu bekommen, wenn er später am Zielort eintrifft. Sicher ist das dann aber nicht. „Da haben Sie keinen Rechtsanspruch“, sagt Naumann. Wichtig ist der Gang zum Schaffner in diesem Fall aber auch deshalb, damit er eine mögliche Zugbindung aufheben kann. (dpa)