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Flut an EinsprüchenDarum droht Finanzämtern in NRW die Überlastung

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Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer.

Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer.

Behörden in Nordrhein-Westfalen melden eine Flut an Einsprüchen gegen die Grundsteuer. Vor allem die Wertfeststellung der Immobilie sorgt für diese Welle.

Neuer Ärger um die Grundsteuerreform: Nach dem Wirbel um Abgabefristen und niedrige Rücklaufquoten rollt auf die NRW-Finanzämter nun eine Welle von Einsprüchen betroffener Bürgerinnen und Bürger gegen die Neuberechnung der Grundsteuerwerte und Messbeträge zu. Bereits bis Ende der Abgabefrist am 31. Januar lagen den Finanzbehörden insgesamt rund 187000 Einsprüche gegen bis dahin ergangene Bescheide vor.

124000 Widersprüche gegen den Wert der Immobilie

Wie aus einer Antwort des NRW-Finanzministeriums auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht, beziehen sich 124000 der Einsprüche auf die Wertfeststellung der Immobilie, weitere 63000 Einsprüche richten sich gegen den von den Finanzämtern festgelegten Steuermessbetrag. Neben den kommunalen Hebesätzen sind beide Werte entscheidende Hebel für die tatsächliche Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 entrichtet werden muss.

Fachleute rechnen angesichts der verzögerten Bearbeitung von Millionen Grundsteueranträgen mit einer Vervielfachung der Einsprüche und einer weiteren Überlastung der Finanzämter, zumal Verbraucherschützer und Eigentümerverbände Grundbesitzern derzeit gezielt dazu raten, formell Einspruch gegen die Bescheide einzulegen.

Hintergrund sind weit verbreitete Zweifel an der Rechtssicherheit der Berechnungsmethoden. Klagen sind bereits angekündigt. Sollten Gerichte die Verfassungswidrigkeit der Bewertungsregeln feststellen, würden davon nach derzeitiger Rechtslage allerdings nur Eigentümer profitieren, die ihre Bescheide zuvor angefochten haben.

Allianz: Steuerbescheide nur vorläufig erlassen

Eine NRW-Allianz aus Bund der Steuerzahler, Steuer-Gewerkschaft, Haus & Grund, Verband Wohneigentum und Steuerberaterverbänden pocht schon seit Wochen darauf, dass Finanzämter die Bescheide grundsätzlich nur vorläufig erlassen. Nur so könne eine Einspruchswelle verhindert werden. Auch die oppositionelle Landtags-FDP erhöht den Druck auf NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) und fordert, sämtliche Grundsteuerbescheide unter den Vorbehalt einer Nachprüfung zu stellen. „Die Bürger sind verständlicherweise total überfordert mit ihrer Steuererklärung und der Interpretation der Bescheide“, sagte Vizefraktionschef Ralf Witzel der WAZ. Witzel spricht von einer „Zermürbungsstrategie“. Die Landesregierung spekuliere darauf, dass genügend Steuerpflichtige vor den Kosten und Mühen eines langen Rechtsstreits zurückschreckten.

Die Oberfinanzdirektion NRW verwies auf Nachfrage dagegen auf rechtliche Bestimmungen. Die Vorläufigkeit der Steuerbescheide sei „von klaren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen abhängig“, so ein Behördensprecher am Mittwoch. Dazu gehöre ein bei einem obersten Gericht anhängiges Verfahren. Diese Voraussetzung liege nicht vor.