Der erste Fördertopf von 300 Millionen Euro erzeugte einen Andrang der Interessenten, der die Server der KfW an ihre Belastungsgrenze brachte.
„Windhundrennen“Förderung für Wallboxen: 2024 stehen weitere 200 Millionen Euro zur Verfügung

Die Förderung von Wallboxen, Solaranlagen und Speichern über 500 Millionen Euro seitens der KfW ist äußerst begehrt (Archivbild)
Copyright: dpa
Elektroautos sind bei Privatleuten auch wegen der Umweltbonus genannten Förderung von Staat und Herstellern begehrt. Und weil öffentliche Ladepunkte noch immer dünn gesät sind, liegt es für die Besitzer nahe, das Fahrzeug auch mit eigenem Strom zu betreiben.
Doch Solaranlage, Speicher und Wallbox gehen ins Geld. Da kam vielen das Förderprogramm der KfW aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gerade recht. 500 Millionen Euro stehen zur Verfügung für etwa 50.000 Haushalte. Wie begehrt die Förderung war, dürfte auch die Organisatoren überrascht haben.
KfW: „Die Fördermittel sind ausgeschöpft“
Ein erster Topf von 300 Millionen lockte Ende September so viele Interessenten auf die Internetseiten der KfW, dass die Server ächzten. Oft gab es kein Durchkommen und Frust statt Fördergeld. Zumal nach nur einem Tag der Topf geleert war. „Die Fördermittel sind ausgeschöpft – keine Antragstellung möglich“, hieß es bei der KfW. 33000 Anträge waren bewilligt worden.
Leer ging etwa ein Familienmitglied eines Lesers aus, der seinem Ärger Luft machte. Um das Auto finanzieren zu können, hatte sich das Familienmitglied Geld in Verwandtschaft und Freundeskreis geliehen. Unterstützung für die Ladeinfrastruktur gab es nicht. Zunächst zumindest. Denn im kommenden Jahr gibt es eine zweite Chance. Wann, steht noch nicht fest. Das Bundesverkehrsministerium und die KfW würden zu gegebener Zeit über die Antragsöffnung informieren, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.
Das Förderverfahren geht in die zweite Runde
Das „Windhundrennen“ dürfte es auch in der zweiten Runde der Vergabe der Fördermittel geben. „Eine grundsätzliche Änderung des Förderverfahrens ist aktuell nicht geplant“, teilte das BMDV mit. Die mit der Programmumsetzung beauftragte KfW arbeite aber kontinuierlich an einer Optimierung der Prozesse und Antragssysteme.
So bedingen sich die Konditionen:
Zuschuss aus der staatlichen Wallbox-Förderung gibt es für neue Solaranlagen, Speicher und die Wallboxen. Die Komponenten dürfen zum Zeitpunkt des Förderantrags noch nicht bestellt sein. Wer die Förderung erhalten will, muss bereits ein batterie-elektrisches Auto besitzen oder bestellt haben. Auch Leasing ist möglich. Dann muss der Vertrag allerdings mindestens zwölf Monate laufen.
Die maximale Fördersumme beträgt 10200 Euro. Sie setzt sich laut KfW wie folgt zusammen: Für die Ladestation gibt es 1200 Euro, wenn sie bidirektionales Laden ermöglicht. Dabei dient das Auto als Stromspeicher für das Haus und stellt Strom bereit, wenn die Sonne nicht scheint. Kann nur das Auto geladen werden, gibt es 600 Euro. Voraussetzung: Die Ladestation hat mindestens elf Kilowatt Leistung und steht auf einer Liste der KfW.
Die Förderung von Solaranlage und Speicher sind von der Leistung abhängig. Die Solaranlage muss eine Spitzenleistung von mindestens fünf Kilowatt-Peak (kWp) haben. Pro kWp gibt es 600 Euro bis zu maximal 6000 Euro. Der Speicher muss eine Kapazität von mindestens fünf Kilowattstunden (kWh) haben. Pro kWh gibt es 250 Euro Förderung bis zum Maximalbetrag von 3000 Euro. Bei der Förderung werden auch Ausgaben etwa für Installationsarbeiten berücksichtigt, eingebaut werden müssen die Systeme von Fachunternehmen.
Wer zu dem Kreis der Geförderten gehört
In den Genuss der Förderung können nur Privatpersonen kommen, die ein Wohngebäude besitzen und als Erstwohnsitz selbst bewohnen. Eine Anpassung der Förderrichtlinie hinsichtlich des Antragstellerkreises sei nicht geplant, teilt das Verkehrsministerium mit. Nach der ersten Runde der Vergabe von Fördermittel hatte es unter anderem Kritik an dem Kreis der Berechtigten gegeben.
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sollten gefördert werden. Das BMDV verweist dagegen darauf hin, dass dies die Prüfung der Anträge und die Abwicklung der Förderung erheblich erschwere. Und gegen eine Förderung von Mietern sprächen rechtliche Rahmenbedingungen.
ADAC verweist auf weitere Fördermöglichkeiten
Der ADAC begrüßt, dass die Elektromobilität mit dem KfW-Programm weiter gefördert wird. Nicht nur die Erzeugung von grünem Strom werde verstärkt, auch die öffentlichen Stromnetze würden durch dezentrales Laden entlastet. Der ADAC weist aber auch auf weitere Fördermöglichkeiten hin, die Nordrhein-Westfalen und andere Bundesländer anbieten.
Das Land NRW etwa fördert aktuell Ladestationen und Wallboxen von Privatleuten bei vorhandener Solaranlage mit 1000 Euro, bei einer neu zu errichtenden Solaranlage mit 1500 Euro. Hier und auch in anderen Bundesländern gibt es zusätzlich eine Förderung für Unternehmen. Auch einzelne Kommunen oder Versorger bieten immer mal wieder Unterstützung an.