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Einmalzahlung, Rente, MietspiegelDas ändert sich zum 1. Juli für Verbraucher

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Alte Handys und andere Elektro-Kleingeräte kann man jetzt im Supermarkt abgeben.

Nach 9-Euro-Ticket und Tankrabatt folgen im Juli weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger wegen der hohen Energiekosten. Dazu gehören der Wegfall der EEG-Umlage, eine Einmalzahlung für Bedürftige und der Kinderbonus. Hier die wichtigsten gesetzlichen Änderungen in der Übersicht:

Strompreisentlastung – die EEG-Umlage fällt weg

Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms, die sogenannte EEG-Umlage, ist ab Juli Geschichte. Im Jahr 2000 war sie mit dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) eingeführt worden, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Kunden zahlen die Umlage bisher über die Stromrechnung. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.

Rücknahmepflicht

Je nach Ladengröße und Sortiment sollen Discounter und Supermärkte spätestens ab 1. Juli 2022 alte kleine Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Mobiltelefone annehmen müssen. „Klein“ bedeutet Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern. Auch Online-Händler müssen den Elek-troschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln. Diese Verpflichtung gilt laut Verbraucherzentrale NRW unabhängig davon, ob zeitgleich beim Händler ein neues Gerät gekauft wird. Anders sieht es allerdings aus, wenn größere Geräte wie alte Fernseher abgegeben werden. (es/dpa)

Einmalzahlung für Bedürftige

Im Juli erhalten Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II eine Einmalzahlung von 200 Euro, für Kinder in ärmeren Familien erhöhen sich die monatlichen Zahlungen ab Juli um 20 Euro. Der Höchstbetrag im Kinderzuschlag steigt damit von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Eine Einmalzahlung erhalten auch Arbeitslosengeld-I-Empfänger – für sie sind es 100 Euro.

Einmaliger Kinderbonus – automatische Zahlung

Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gibt es wieder einen 100-Euro-Kinderbonus. Bereits in den Corona-Jahren 2020 und 2021 gab es eine solche Zusatzzahlung. Die Auszahlung läuft automatisch und kommt voraussichtlich im Juli.

Neuer Kündigungsbutton bei Internet-Verträgen

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.

Mietspiegel wird Pflicht – ab 50000 Einwohnern

Ist die Mieterhöhung wirklich gerechtfertigt? Ein Blick in den örtlichen Mietspiegel könnte die Antwort bringen. Ab 1. Juli 2022 wird diese Datensammlung nun für Städte ab einer Einwohnerzahl von 50000 Pflicht. Das regelt das Mietspiegelreformgesetz. Verbraucherschützer rechnen damit, dass durch diese Reform für etwa 80 der 200 größten deutschen Städte neue Mietspiegel erstellt werden müssen. Im Rahmen einer Übergangsfrist haben sie für einen einfachen Mietspiegel bis 1. Januar 2023 Zeit und für einen qualifizierten Mietspiegel bis 1. Januar 2024.

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Renten in Ost und West steigen deutlich

Mehr Geld erhalten die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland: Ab Juli erhöhen sich ihre Altersbezüge im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Infolge der Erhöhung steigt zum 1. Juli zum Beispiel eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, um gut 53 Euro, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 61 Euro. Es ist die stärkste Erhöhung seit Jahrzehnten. (mit dpa)