Der 3. Strafsenat des OLG Köln bestätigt das Einstellungsurteil im Cum-Ex-Verfahren gegen den früheren Chef der Hamburger Privatbank M. M. Warburg, Christian Olearius. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte zuvor Beschwerde gegen das vorinstanzliche Urteil eingereicht.
Cum-Ex-ProzessOLG Köln bestätigt Einstellung des Verfahrens gegen Bankier Olearius
Die Staatsanwaltschaft Köln ist mit ihrer Beschwerde zur Fortführung des Verfahrens im Cum-Ex-Fall gegen den Bankier Christian Olearius vor dem 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gescheitert. Inhalt der Beschwerde war die Anfechtung der vorinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Bonn, das strafrechtliche Hauptverfahren gegen den früheren Chef der Hamburger Privatbank M. M. Warburg nicht in ein selbstständiges sogenanntes Geldeinziehungsverfahren gemäß § 435 der Strafprozessordnung (StPO) überzuleiten.
Ende letzter Woche hatte das OLG nun die Entscheidung des Landgerichts bestätigt. Nach Auffassung der Kölner Richter bestanden für die Beschwerde keine ausreichenden Rechtsgründe. Eine erneute Antragstellung zum selbstständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 StPO stünde der Staatsanwaltschaft jedoch weiter offen.
Verfahren aus gesundheitlichen Gründen eingestellt
Zum Hintergrund: Am 24. Juni dieses Jahres hatte das Landgericht Bonn entschieden, den Prozess gegen den 82-jährigen Olearius wegen dessen angeschlagener Gesundheit und der damit verbundenen dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit einzustellen. Im sogenannten Cum-Ex-Komplex war dem Angeklagten Christian Olearius Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall mit einem Gesamtschaden in Höhe von 280 Millionen Euro vorgeworfen worden. Vor der Verfahrenseinstellung des Landgerichts hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung des Angeklagten die Einstellung des Verfahrens beantragt. Gleichwohl legte die Staatsanwaltschaft noch am Tag des Einstellungsurteils Revision ein.
Der Fall Olearius fällt in die Hochphase der Cum-Ex-Geschäfte in den Jahren zwischen 2006 und 2011. Im Jahr 2021 wertete der Bundesgerichtshof diese als Straftat. Seit 2020 hatte es vor dem Landgericht Bonn bereits acht Schuldsprüche gegeben. In dem eingestellten Verfahren gegen Olearius musste sich zum ersten Mal die Spitze eines Finanzinstituts vor Gericht den Cum-Ex-Vorwürfen stellen.