Amtsgericht bestätigtFlughafen Frankfurt-Hahn ist insolvent
Frankfurt – Der Flughafen Frankfurt-Hahn im Bundesland Rheinland-Pfalz ist insolvent. Das zuständige Amtsgericht Bad Kreuznach teilte dies am Dienstag mit. Zunächst hatte die „Wirtschaftswoche“ darüber berichtet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht den Insolvenzanwalt Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner.
Der Flughafen war auf einem ehemaligen US-Militärflugplatz entstanden und wurde früher mehrheitlich von Rheinland-Pfalz kontrolliert. Im Jahr 2017 übertrug das Land seine Anteile von 82,5 Prozent an die chinesische HNA Airport Group, die restlichen 17,5 Prozent sind weiterhin im Eigentum des Landes Hessen.
Die Festnahme der Führungsspitze des finanziell angeschlagenen HNA-Konzerns hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt. Der Hunsrück-Flughafen betonte damals, dass dies keine Auswirkungen auf den Hahn habe. Der Flughafen sei auf gutem Kurs, hieß es Anfang Oktober.
Rückgänge im Passagiergeschäft
Der Flughafen Hahn verbuchte zuletzt Zuwächse beim Frachtgeschäft, dabei profitierte er unter anderem vom Boom des Online-Handels und von Container-Engpässen im Seegeschäft.Beim Passagiergeschäft musste er hingegen immer wieder Rückgänge hinnehmen, auch schon vor den Corona-Reisebeschränkungen 2020. Von der früheren Passagierzahl von bis zu vier Millionen ist der Flughafen heute weit entfernt.
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Hahn-Betriebsleiter Christoph Goetzmann hatte Anfang Oktober betont, den Flughafen Hahn ohne Beihilfen und ohne Kurzarbeit durch die Corona-Pandemie gesteuert zu haben. Die Geschäftsführung erwartete laut ihrem im Bundesanzeiger veröffentlichten Bericht für 2020 nichtsdestotrotz einen Fehlbetrag. Je nach Verlauf der Pandemie plane man, „dass bis zum Jahr 2024 ein positives Konzernjahresergebnis erreicht werden kann“, hieß es darin. Danach dürfen Flughäfen gemäß EU-Recht generell keine staatliche Subventionen mehr bekommen.
Rechtsstreit in Millionenhöhe
Ein Rechtsstreit um Steuergeld in Millionenhöhe für den Flughafen Frankfurt-Hahn war in diesem Sommer entschieden worden. Seinerzeit wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage von Lufthansa zurück. Der EuGH bestätige damit ein vorangegangenes Urteil. In dem Streit ging es um staatliche Beihilfen seit 1997 für den Hunsrück-Flughafen und um Verträge mit Ryanair über Flughafenentgelte. (afp)