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Abgas-SkandalGericht lässt Klage gegen VW zu – Richter dämpft Erwartungen

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OLG_Braunschweig

Michael Schulte, Michael Neef und Melanie Schormann, Richter am Oberlandesgericht Braunschweig stehen am Montag vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen VW in der Stadthalle.

Braunschweig – Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat die Musterklage Hunderttausender Verbraucher gegen den VW-Konzern wegen manipulierter Abgaswerte von Dieselautos angenommen. „Der Senat hält die Musterfeststellungsklage für zulässig“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Neef am Montag zum Auftakt des Verfahrens.

Vor dem OLG stehen sich Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegenüber. Der vzbv klagt stellvertretend für rund 470.000 Dieselbesitzer, die sich von VW wegen zu hohen Schafstoffausstoßes ihrer Fahrzeuge getäuscht sehen und deshalb Schadenersatz verlangen.

Zu Beginn des Musterverfahrens sicherte das OLG eine kritische Untersuchung aller bisherigen Urteile zu möglichen Entschädigungen für Dieselkunden zu. Der Vorsitzende Richter Michael Neef betonte am Montag, man werde frühere Entscheidungen anderer Gerichte „sorgfältig prüfen“.

Er nannte dabei zwei „zentrale Fragen“, die die Kammer in den kommenden Wochen zu bewerten habe.

Gegen mögliche Ansprüche von VW-Dieselkunden könnte etwa sprechen, dass ein Schaden durch manipulierte Abgaswerte nicht „zutreffend vermittelt“ worden sei. „Immerhin wurden die Fahrzeuge in der großen Zahl der Fälle weiter genutzt“, sagte Neef. Ob also die Abgas-Software oder erst die anschließenden Diesel-Fahrverbote einen Schaden hervorgerufen hätten, sei noch nicht geklärt. „Dass ein Schaden entstanden ist, scheint uns jedenfalls nicht so offenkundig.“

Außerdem müsse man erörtern, ob allein durch die drohende Stilllegung eines Dieselautos schon eine „Vermögensgefährdung“ eingetreten sei – „durch den bloßen Umstand, dass die Fahrzeuge beschlagnahmt werden könnten“. Klagende VW-Kunden müssten sich zudem darauf einstellen, im Erfolgsfall eine Entschädigung mit der bisherigen Nutzung des Autos verrechnen zu müssen: „Uns will es nicht einleuchten, dass die Fahrzeuge über Jahre kostenlos genutzt werden durften“, sagte Neef. (dpa)