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„Großzügiges Angebot“300 Euro beenden kurioses Verfahren um Automaten-Sprengung in Lindlar

Lesezeit 3 Minuten
Ein aufgesprengter Zigarettenautomat wird mit Blitzlicht im Dunkeln angeleuchtet.

Gesprengter Zigarettenautomat in Nümbrecht

Ein 22- und ein 24-Jähriger wollten „spontan“ einen Zigarettenautomaten knacken. Auf das Angebot der Staatsanwaltschaft wurde nicht reagiert.

Weil zwei 22- und 24-Jährige Geld wollten, hatten sie versucht, einen Zigarettenautomaten in Lindlar aufzubrechen. Dafür landeten sie vor dem Amtsgericht.

Der Vorsitzende Richter in Wipperfürth fragte direkt nach der Verlesung der Anklage: „Und wie kommt man nun dazu? Noch dazu in Ihrem Alter?“ Vor Gericht standen zwei Männer, einer 22 Jahre, der andere 24, beide aus Engelskirchen. Ihnen wurde vorgeworfen, in der Nacht zum 8. Mai 2022 versucht zu haben, einen Zigarettenautomaten an der Eibachstraße mit einem Brecheisen zu knacken. Der Schaden belaufe sich auf rund 1000 Euro.

Und wie kommt man in Engelskirchen spontan auf die Idee, einen Zigarettenautomaten in Lindlar knacken zu wollen?
Vorsitzende Richter in Wipperfürth

Beide Angeklagten sagten, dass sie in Geldnöten gewesen seien und spontan den Entschluss gefasst hätten, das Geld aus dem Zigarettenautomaten gut gebrauchen zu können. „Die Zigaretten waren uns egal“, sagte der 22-Jährige.

„Und wie kommt man in Engelskirchen spontan auf die Idee, einen Zigarettenautomaten in Lindlar knacken zu wollen?“, fragte der Richter. Der ältere habe damals noch in Lindlar gewohnt, sagte der jüngere. „Ist denn der Schaden bereits reguliert? Hat sich die Firma Tobaccoland schon an Sie gewendet?“, fragte der Richter. Das sei nicht der Fall, sagten beide Angeklagten einstimmig.

Angeklagte gingen nicht auf großzügiges Angebot ein

Noch ein wenig kurioser wurde das Verfahren, als der Richter sagte, dass es eigentlich gar nicht zur Verhandlung hätte kommen müssen. „Die Staatsanwaltschaft hat Ihnen ein – in meinen Augen sehr großzügiges – Angebot gemacht, das Verfahren gegen Zahlung von jeweils 300 Euro einzustellen“, sagte er. Darauf hätte allerdings weder der eine noch der andere der Angeklagten reagiert.

Der 22-Jährige, der in Vertretung eines Anwalts gekommen war, sagte, dass er den Brief wohl bekommen habe, sein Anwalt ergänzte: „Er hat das aber wohl aus Unkenntnis nicht als das großzügige Angebot gesehen, das es fraglos ist. Wenn das Gericht und die Staatsanwaltschaft es aufrechterhalten, dann nehmen wir es aber sehr gerne an.“ Der Richter sagte, dass das grundsätzlich so sei – mit einer Einschränkung. „Die Auflage ist, dass der Schaden wiedergutgemacht werden muss“, sagte er.

Verfahren wird für je 300 Euro und Schadensregulierung eingestellt

Er werde – das Einverständnis des Staatsanwalts vorausgesetzt – ein Schreiben an den Geschädigten aufsetzen, in dem festgehalten werde, dass der Schaden bis zu einer Höhe von 1000 Euro und binnen einer Frist von sechs Monaten von den Angeklagten beglichen werden müsse. „Wie Sie das aufteilen, ist mir egal – und ob sich die Firma überhaupt meldet, ob es 1000 Euro sind oder weniger, kann ich auch nicht sagen. Im Sinne des Opferschutzes ist es aber auf jeden Fall angemessen, das so zu handhaben“, sagte er.

Da auch der Staatsanwalt zustimmte, wurde das Verfahren gegen Zahlung von je 300 Euro und entsprechender Schadensregulierung vorerst eingestellt.