ProzessZeuge erfindet Messerangriff von Asylbewerber
Lindlar – Eine überraschende Wende gab es im Strafprozess gegen einen 45-jährigen Asylbewerber. Der Mann ist in der Bundesrepublik geduldet, lebt seit einiger Zeit in Unterkünften der Gemeinde und wurde bereits wegen verschiedener Delikte gerichtlich verurteilt. Meist geschahen die Taten in betrunkenem Zustand.
Durchaus plausibel erschien der Staatsanwaltschaft da das Vergehen, das ein heute 20-jähriger aus Bergisch Gladbach im April 2018 auf einer Kölner Polizeiwache zur Anzeige brachte. Der Jüngere gab an, er stamme ursprünglich aus Lindlar, sei hier vorübergehend obdachlos geworden und deshalb von der Gemeindeverwaltung gemeinsam mit dem 45-Jährigen in einer Wohnung untergebracht worden. Von dort habe er jedoch einige Tage zuvor flüchten müssen. Denn der Ältere habe ihn nach einem Streit massiv mit den Worten „Hau ab. Ich steche dich ab, wenn du zurückkommst“ bedroht.
Angeklagter streitet Tat von Anfang an ab
Im Prozess vor dem Wipperfürther Amtsgericht konkretisierte das vermeintliche Opfer seine Vorwürfe. Demnach sei der Asylbewerber mit einem Küchenmesser in der Hand an ihn herangetreten, als er auf dem Bett lag. „Er war angetrunken und ich hatte Angst, dass er das Messer einsetzt“, erinnerte sich der 20-Jährige. Als der Angeklagte kurz das Zimmer verließ, habe er eilig ein paar Sachen gepackt, sei aus dem Haus geflüchtet und nie wieder zurückgekehrt. Selbst nach der Flucht habe er sich bedroht gefühlt.
Der 45-Jährige stritt diese Version von Anfang an ab. Es habe Streit wegen der Unordnung in der Wohnung gegeben. Bedroht habe er aber niemanden, schon gar nicht mit einem Messer. Gericht und Verteidigung nahmen daraufhin den Jüngeren in die Mangel, der sich zunehmend in Widersprüche verwickelte und schließlich einräumte, dass die Bedrohung tatsächlich frei erfunden war. Er habe von der kriminellen Vorgeschichte des Älteren erfahren und sich die Tat ausgedacht, um anderweitig untergebracht zu werden, gab der 20-Jährige zu.
Das Gericht kürzte die Verhandlung daraufhin ab und stellte das Verfahren gegen den Lindlarer ohne Auflagen auf Staatskosten ein. Ob sich der Jüngere nun selbst vor Gericht wird verantworten müssen, ist noch nicht entschieden. (sfl)