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Insolvenz verschlepptWipperfürther Gericht verurteilt angeklagten Geschäftsführer

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DPA Strafgesetzbuch

Symbolbild

Lindlar – Wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Verletzung der Buchführungspflicht hat das Strafgericht in Wipperfürth einen 63-jährigen Betriebswirt zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann war Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Lindlar.

Das Unternehmen beschäftigte sich bundesweit mit dem Franchising für bekannte Restaurantketten. Der Mann räumte ein, 2017 die drohende Zahlungsunfähigkeit seiner Firma nicht rechtzeitig gemeldet und entgegen dem Handelsrecht auch keine Bilanz erstellt zu haben. „Das Geld für den Steuerberater war einfach nicht da“, sagte er vor Gericht. Inzwischen habe er einem Vergleich zugestimmt, nach dem er ratenweise 50 000 Euro aus seinem Privatvermögen an den Insolvenzverwalter zahle.

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Schwer wog laut Staatsanwaltschaft, dass der Mann gar nicht Chef des Lindlarer Unternehmens hätte werden dürfen. Denn das Amtsgericht Köln hatte ihn bereits 2012 wegen Insolvenzverschleppung verurteilt – dieses Urteil entfaltete eine fünfjährige Sperrwirkung für eine Bestellung als GmbH-Geschäftsführer.

Wie von der Anklage gefordert, verzichtete das Gericht deshalb auf eine Geldstrafe und verhängte eine Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgesetzt, der Mann muss außerdem 1000 Euro an die Staatskasse zahlen.