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Mit zwei Promille am SteuerLindlarer zu Geldstrafe verurteilt

Lesezeit 2 Minuten

Ein Alkoholmessgerät, wie es bundesweit von mehreren Polizeibehörden verwendet wird. Die Messungen dienen Beamten unterwegs als als Anhaltspunkt bei Kontrollen.

Lindlar – Ohne Schuhe, aber mit knapp zwei Promille Alkohol im Blut haben Polizisten einen 36-jährigen Lindlarer am Steuer seines Autos angetroffen. Das Oberklasse-Fahrzeug stand mit laufendem Motor vor der Hauseinfahrt des Mannes und hatte einen vermutlich frischen Schaden am Heck – der Zündschlüssel blieb allerdings unauffindbar.

Das Wipperfürther Strafgericht versuchte nun, Licht in das Geschehen in der Juninacht 2020 zu bringen. Der Angeklagte schwieg nämlich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Die war davon überzeugt, dass der Mann betrunken gefahren war. Weil die Polizei den Schlüssel weder im Auto noch in der näheren Umgebung entdeckte, habe der Mann seinen mit dem sogenannten Keyless-Go-System (siehe Beitrag unten) ausgerüsteten Wagen woanders gestartet und sei von dort nach Hause gefahren, so die Schlussfolgerung der Anklage.

Keyless-Go-System

Immer mehr Autohersteller statten ihre Neuwagen mit dem einem sogenannten Keyless-Go-System aus. Damit öffnet sich ein Auto selbstständig ohne aktives Benutzen des Schlüssels, wenn man sich dem Auto nähert und den Schlüssel bei sich trägt. Der Schlüssel kommuniziert per Funk mit dem Auto. Kriminelle nutzen das übrigens immer häufiger aus, indem sie den Funkcode mitschneiden. (r)

In der besagten Nacht habe er auch eingeräumt, zuvor im Lindlarer Ortskern getrunken zu haben, berichteten die beiden Polizisten im Zeugenstand. Seine damaligen Äußerungen seien nicht verwertbar, betonte die Verteidigung. Niemand habe den Mandanten fahren sehen und im Übrigen sei der Straftatbestand auch nicht erfüllt. „Bei einem nicht rollenden Fahrzeug kann man nicht von der im Gesetz genannten Trunkenheitsfahrt sprechen“, so die Verteidigerin.

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Das Gericht sah dies anders und verurteilte den Lindlarer wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt zu 2400 Euro Geldstrafe. Aus Sicht des Gerichtes stehe fest, dass der Angeklagte fahrenderweise zu dem Ort gekommen sei, an dem die Polizisten ihn trafen, hieß es in der Urteilsbegründung. Verhängt wurde außerdem eine Führerschein-Sperre von zehn Monaten, von der der Mann bereits sechs Monate absolviert hat.