AboAbonnieren

Über Konsequenzen im Klaren seinLandrat weist Kritik aus Lindlar zurück – Tempo 30 sei abgesprochen

Lesezeit 3 Minuten
Die Fahrbahnverengungen in Altenlinde.

Die Fahrbahnverengungen sollen für eine Beruhigung in der Tempo-30-Zone in Altenlinde sorgen.

Das Tempolimit an sich wurde von den Ausschussmitgliedern einhellig begrüßt, denn das habe man auch gefordert.

In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung hatten die Politiker reichlich Kritik an der jetzt neu eingerichteten Tempo-30-Regelung in Altenlinde geübt. Das Tempolimit an sich wurde von den Ausschussmitgliedern einhellig begrüßt, denn das habe man auch gefordert.Doch mit den anderen Maßnahmen schieße der Kreis über das Ziel hinaus, so die Kritik.

Landrat Jochen Hagt hat nach der Berichterstattung dieser Zeitung über die Ausschusssitzung nun reagiert. Er weist die Kritik zurück. „Der Oberbergische Kreis ist dem Antrag der Gemeinde Lindlar und damit auch dem Wunsch der Politik gefolgt, welche die Geschwindigkeitsreduktion ursprünglich gefordert hatte. Die beantragte Tempo-30-Zone wurde mit den entsprechenden Konsequenzen, die sich aus dem Verkehrsrecht und Forderungen der Gemeinde ergeben, umgesetzt. Die nachträgliche Kritik kann ich nicht nachvollziehen“, wird Landrat Jochen Hagt in einer Mitteilung des Kreises zitiert.

Antrag an die CDU

„Bevor Anträge gestellt werden, sollte sich Beteiligte im Übrigen darüber im Klaren sein, welche Konsequenzen daraus entstehen. Nur weil das Ergebnis hinterher nicht passt, kann man nicht diejenigen dafür verantwortlich machen, die nach Recht und Gesetz Entscheidungen treffen. Nach letzten Ortstermin mit der Kreispolizeibehörde, dem Straßenverkehrsamt und der Gemeindeverwaltung habe man sich auf die zum Antrag der Gemeinde abweichenden Vorgaben von Polizei und Straßenverkehrsamt geeinigt.“

Folgendes hatte die Gemeinde, nach mehrheitlichem Votum des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung, auf Antrag der CDU beantragt: „1. Auf der Grundlage der vorgelegten Planung soll eine bauliche und einseitige Fahrbahneinengung vor dem Ortseingangsbereich Altenlinde, aus Richtung Hartegasse kommend, hergestellt werden. [...]. 2. Die Verwaltung beantragt für die Fahrbeziehung Altenlinde mit den dortigen Anliegerstraßen eine Zonenregelung mit höchstzulässiger Geschwindigkeit vom 30 km/h beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Die Einrichtung der Tempo 30 km/h Zone mittels Bodenmarkierungen und den erforderlichen Verkehrszeichen erfolgt aus dem Budget Verkehrsangelegenheiten’ des Ordnungsamtes.“

Die Punkte wurden in der Sitzung im März 2022, auf Wunsch der SPD, getrennt abgestimmt. Bei Punkt 1 gab es vier Gegenstimmen und eine Enthaltung, der zweite Teil der Beschlussvorlage wurde bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossen. Die FDP hatte bekräftigt, dass sie mit einer Umsetzung der Tempo-30-Zone nicht einverstanden ist, aber die baulichen Maßnahmen unterstützt.

Bordstein bei Aldi-Ausfahrt“ kostet 5000 Euro

Ohne die baulichen Maßnahmen, das heißt die Einengung der Fahrbahn am Ortsausgang Richtung Altenlinde, könne das Ortsschild nicht versetzt werden, hatte Ralf Urspruch die Politiker informiert. Die Verwaltung hatte in dieser Sitzung auch darüber informiert, dass der Kreis grundsätzlich keine Bedenken gegen die Einrichtung einer Tempo-30-Zonen-Regelung habe.

Dort gelte dann die „Rechts-vor-Links-Regelung“ und dazu müsse als bauliche Maßnahme der Bordstein im Bereich der „Aldi-Ausfahrt“ entfernt werden, was rund 5000 Euro koste. Zudem sollten „zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung jeweils vor den Straßeneinmündungen das Verkehrszeichen 342 (Haifischzähne) mittels Bodenmarkierung aufgetragen werden.

Als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme sollen in den Bereichen vor den Hausnummern 60/41 und 5/3 Fahrbahneinengungen mittels Bodenmarkierungen und VZ 626-14 (Leitplatte, Aufstellung rechts) platziert werden.“ Die aus Kostengründen kritisierten Doppelarbeiten wegen der absehbaren Fahrbahnsanierung habe der Kreis vermeiden wollen, die Gemeinde habe trotz Einwands der Kreisverwaltung an ihrem Antrag festgehalten. Auch die „Haifischzähne“ seien vom Gesetzgeber nicht gefordert, sondern auf Wunsch der Gemeinde angeordnet worden, so Hagt. „Die Anordnung des Kreises erfolgte im Einvernehmen aller Beteiligten.“