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ZukunftsplänePolitik und Verwaltung sprechen über Idee für Drahtzieherei Wipperfürth

Lesezeit 3 Minuten

Die Alte Drahtzieherei in Wipperfürth

Wipperfürth – Man sei schon etwas überrascht gewesen, aus der Zeitung zu erfahren, dass es ab 1. Juni mit René Köhler einen neuen Geschäftsführer für die Alte Drahtzieherei geben wird, sagt Bürgermeister Michael von Rekowski. Auch wenn das Veranstaltungszentrum von der Bürgerstiftung „Wir Wipperfürther“ getragen werde, sei die Stadt mit einem jährlichen Zuschuss von 195 000 Euro beteiligt.

Klares Bekenntnis zum Veranstaltungszentrum

Zudem sei durch einen weiteren Zuschuss die Insolvenz verhindert worden, ergänzt Kämmerer Herbert Willms im Gespräch mit der BLZ, an dem neben dem Bürgermeister auch die im Beirat der Stiftung vertretenen Politiker, Heribert Berster (CDU), Peter Brachmann (SPD), Christoph Goller (Grüne) und Klaus -Dieter Felderhoff (UWG) teilnahmen. Stimmberechtigt sind die Politiker aber nicht und sie waren auch nicht dabei, als die Stiftung den neuen Geschäftsführer gewählt hat.

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Auch wenn es oft besprochen worden sei, gebe es die geforderte Transparenz in der Geschäftsführung mit ihren Verträgen nicht, kritisiert Heribert Berster unter Zustimmung der anderen Gesprächspartner. Gerade mit dem Wechsel der Geschäftsführung sei die Hoffnung verbunden gewesen, mehr Transparenz und einen anderen Umgang miteinander zu erhalten. Davon könne man aber nach dem jetzigen Vorgehen nicht ausgehen, zeigt sich auch Peter Brachmann enttäuscht.

Insolvenz der Kulturstätte konnte verhindert werden

Natürlich wisse man, dass Kultur Geld koste und die Politik sei auch bereit, entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Alte Drahtzieherei stehe absolut nicht zur Diskussion, sondern Verwaltung und Politik stünden ausdrücklich hinter dem Veranstaltungszentrum und dem kulturellen Angebot, so der Bürgermeister.

Das habe auch der Beschluss des Rates zur Genehmigung von 60 000 Euro gezeigt, mit denen die Insolvenz der GmbH verhindert worden sei. Hier hätte man sich im Vorfeld mehr Informationen über die tatsächliche finanzielle Situation gewünscht, sagt Berster.

Zwei Möglichkeiten für die Alte Drahtzieherei

Man wolle ein Scheitern der Alten Drahtzieherei auf jeden Fall verhindern, machen die Politiker deutlich. Deshalb müsse man darüber nachdenken, mit welchen Strukturen ein langfristiger Betrieb sicher gestellt werden könne. Bei einer Insolvenz der GmbH und damit auch der Stiftung bestehe die Gefahr, dass die Fördergelder, die vom Land zum Umbau der Alten Drahtzieherei zur Verfügung gestellt wurden, zurückgezahlt werden müssten.

Es gebe zwei Möglichkeiten, so Kämmerer Willms: Die Stiftung soweit zu ertüchtigen, dass sie den Betrieb der Drahtzieherei dauerhaft aus eigenen Mittel und dem festgelegten Zuschuss der Stadt stemmen könne oder einen neuen Träger. Man habe sich mit Vertretern aus dem Beirat das Modell der Stadt Gummersbach zum Betrieb der Halle 32 angeschaut.

Eine Anstalt öffentlichen Rechts könnte eine Lösung sein

Gummersbach habe dazu eine Anstalt öffentlichen Rechts gegründet. Das Modell biete zahlreiche Vorteile und die Verwaltung favorisiere ein solches System. Und auch die Politiker sehen in einer Anstalt öffentlichen Rechts die Möglichkeit, die Alte Drahtzieherei langfristig mit gesicherten Strukturen betreiben zu können, wohl wissend, dass es immer ein Zuschussgeschäft bleiben wird.

Der rechtliche Rahmen

Nach Paragraf 114a Gemeindeordnung NRW kann eine Gemeinde eine Anstalt öffentlichen Rechts einrichten:

(1) Die Gemeinde kann Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts errichten oder bestehende Regie- und Eigenbetriebe sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtungen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts umwandeln.

Ein Vorstand leitet die Anstalt in eigener Verantwortung, die Geschäftsführung des Vorstands wird von einem Verwaltungsrat überwacht.

Politik, Verwaltung und Ehrenamtler könnten in einem Beirat mitentscheiden, die finanzielle Unterstützung sei dann keine freiwillige, sondern eine pflichtige Leistung, die nicht mehr von der Kommunalaufsicht genehmigt werden müsste, der Geschäftsführer wäre ein städtischer Mitarbeiter. Wenn eine Anstalt öffentlichen Rechts den Betrieb der Drahtzieherei übernehmen würde, müsste die Stiftung ihn abgeben.