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8000 Euro StrafeWipperfürther Schöffengericht verurteilt 46-Jährigen wegen Kupferdiebstahls

Lesezeit 3 Minuten
Rollen mit Kupferkabel

Kupferkabel (Symbolbild)

Von dem Kupfer aus dem Klingspiepener Gewerbegebiet fehlt immer noch jede Spur. Nun wurde der zweite Täter zu einer Geldstrafe verurteilt.

Tonnenschwer war die Beute, die Einbrecher vor nun gut zwei Jahren aus der Lagerhalle im Gewerbegebiet Klingsiepen schafften. Es handelte sich um vier große Spulen mit Kupferkabel im Gesamtwert von damals über 16 000 Euro. Das teure Kupfer wurde nie gefunden, aber die Polizei fasste die beiden Einbrecher. Der eine wurde bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt, sein Komplize stand in dieser Woche als Angeklagter vor dem Schöffengericht Wipperfürth.

Am Ende der Hauptverhandlung lautete das Urteil 18 Monaten für den gebürtigen Wipperfürther, die mit Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 46-Jährige hatte in einer Nacht Ende Januar 2021 den Transporter, mit dem die Beute später weggeschafft worden war, auf das umzäunte Firmengelände gefahren und auch den Gabelstapler bedient, um die schweren Spulen aus einer Lagerhalle der Firma zu fahren und in den Transporter zu verladen.

Kupferspulen mit dem Gabelstapler verladen

Sein Komplize hatte die Tore für ihn geöffnet. Was beide nicht wussten: Firmengelände und Halle waren videoüberwacht, die Kamera erfasste beide Einbrecher auf frischer Tat. Darüber war es der Polizei gelungen, die Täter zu ermitteln. Ob es Auftraggeber für den Diebstahl gab, blieb ungeklärt. In ihren Prozessen beschuldigten sich die beiden Männer gegenseitig, die Tat geplant und organisiert zu haben. Als Indiz dafür, dass der 46-Jährige nur ein Handlanger aber nicht der Haupttäter war, wertete seine Verteidigerin im Prozess die Tatsache, dass ihr Mandant gerade mal 1500 Euro für seine Fahrer-Dienste erhalten hatte. Das Geschäft mit der Beute hätten andere gemacht.

Sein Motiv: Der Mann stand unter schwerem finanziellen Druck. Er hatte Ende Januar 2021 eine halbjährige stationäre Therapie wegen seiner langjährigen Drogensucht erfolgreich beendet. Selbst in der Therapiezeit hatten ihm seine ehemaligen Drogendealer im Genick gesessen und Geld von ihm gefordert, das er ihnen von früheren Drogenkäufen schuldete. Sie bedrohten ihn, seine Lebensgefährtin und die beiden gemeinsamen Kinder. In dieser Notsituation hatte er eingewilligt, als Fahrer an dem Einbruch teilzunehmen und sich mit den 1500 Euro bei den Drogenhändlern „freizukaufen“. „Das sollte einmal und nie wieder sein“, versicherte der Mann dem Schöffengericht. Das glaubte ihm in diesem Punkt und ließ den Vorwurf des gewerbsmäßig begangenen Diebstahls fallen.

Auf dem Weg der Besserung

Eine Rolle spielte im Strafverfahren, dass der 46-Jährige offenbar sein Leben in den Griff bekommen hat. Er arbeitet regelmäßig, nimmt seit der Therapie keine Drogen mehr und zahlt das Abstinenz-Kontrollverfahren aus eigener Tasche. Darüber hinaus ist er seit längerem dabei, zusammen mit der Schuldnerberatung seine durch alte Schulden schwer belastete finanzielle Situation zu ordnen. Weitere Straftaten beging er nach dem Einbruch vor zwei Jahren nicht mehr. Vor diesem Hintergrund gingen sowohl die Staatsanwältin als auch das Gericht von einer positiven Sozialprognose aus.

Trotz mehrerer Vorstrafen entschied der Richter deshalb und auch wegen des umfassenden Geständnisses auf eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Von seinem Lohn muss der 46-Jährige 100 Euro im Monat an die Firma zurückzahlen, um den Schaden wiedergutzumachen, zumindest zur Hälfte, denn auch der Mittäter muss zahlen.