WermelskirchenHauptverdächtiger soll Kind in Tierpark missbraucht haben
Köln/Berlin – Der mutmaßliche Missbrauchstäter aus Wermelskirchen soll sich im Berliner Tierpark an einem Kind vergangen haben. Die Tat sei „Gegenstand des Verfahrens“, sagte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Über einen Chat-Partner aus Berlin waren die Ermittler auf den Hauptverdächtigen im Komplex Wermelskirchen gestoßen.
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll dieser Mann dem Wermelskirchener zu einem Treffen im Tierpark einen siebenjährigen behinderten Jungen mitgebracht und ihn dem 44-Jährigen zum Missbrauch überlassen haben.Der 28-jährige Berliner war Anfang Mai zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, weil er als Kinderbegleiter und Babysitter 26 kleine Jungen missbraucht hat.
Wermelskirchen: Verdächtigem wird Missbrauch von zwölf Kindern vorgeworfen
Dem 44-jährigen Wermelskirchener wird bislang der Missbrauch von zwölf Kindern vorgeworfen. Die Ermittler schließen aber nicht aus, dass sich die Zahl in seinem Fall noch erhöht, weil bislang erst zehn Prozent der sichergestellten Daten ausgewertet werden konnten.
Ermittler hatten am Montag über brutalsten Missbrauch von Kindern berichtet, das jüngste Opfer war einen Monat alt. Hauptbeschuldigter ist der 44-Jährige aus Wermelskirchen, der seine Dienste als Babysitter im Internet angeboten und sich so seinen Opfern genähert haben soll.
Mit Dutzenden weiteren Männern habe er zudem kinderpornografische Bilder und Videos von „unvorstellbarer Brutalität“ getauscht. Bislang wurden 73 Verdächtige und 33 Opfer identifiziert. Es handele sich um brutalste Vergewaltigungen.
Daten-Sicherung dauerte 17 Tage
Die Live-Sicherung der Daten von 232 Datenträgern hatte 17 Tage gedauert. Auf einer Festplatte hatten die Ermittler 3,5 Millionen Bilddateien und 1,5 Millionen Videos entdeckt.Eine Spur des „im Kern geständigen“ Hauptbeschuldigten im Fall Wermelskirchen war schon bei den Ermittlungen zum Münsteraner Missbrauchskomplex aufgetaucht. Der Haupttäter im Münsteraner Fall soll mit ihm über einen Video-Chat kommuniziert haben.
Ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz war aber ohne Erfolg geblieben: Die IP-Adressen, die den Wermelskirchener möglicherweise hätten überführen können, seien nicht übermittelt worden. Nach Angaben des „Kölner Stadt-Anzeigers“ waren sie bereits gelöscht.
Münster ist neben Lügde, Wermelskirchen und Bergisch Gladbach einer von vier großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Tatkomplex wurden bereits mehrere Männer und eine Frau zu Freiheitsstrafen verurteilt. (dpa/red)