Verbot durch KircheElfjährige darf nach Vergewaltigung nicht abtreiben
La Paz – Der Fall einer vergewaltigten Elfjährigen, die in ein Aufnahmezentrum der katholischen Kirche gebracht wurde, hat in Bolivien heftige Reaktionen hervorgerufen. Das Mädchen war bolivianischen Medienberichten zufolge von seinem 61-jährigen Stief-Großvater vergewaltigt worden und wollte sich im fünften Schwangerschaftsmonat einer Abtreibung unterziehen. Nach einem Hilfsangebot der katholischen Kirche hätte die Familie jedoch die Meinung geändert, hieß es. Der regionale Vertreter des Ombudsmanns des Landes stellte das Verhalten der katholischen Kirche in Frage.
Die katholische Kirche in dem südamerikanischen Land wies in einer Mitteilung zurück, eingeschritten zu sein, damit das Mädchen die Schwangerschaft fortsetze. „Die erzwungene Schwangerschaft eines Mädchens gilt als Folter“, hieß es jedoch in einer Mitteilung der Vereinten Nationen in dem Andenstaat am Mittwochabend (Ortszeit). Demnach drängte die UN auf den Schutz der Rechte von Mädchen, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind.
Heftige Kritik an der katholischen Kirche
Zuvor hatte bereits der bolivianische Innenminister Carlos Eduardo del Castillo auf Twitter geschrieben: „Wenn ein elfjähriges Mädchen gezwungen wird, ein Kind zur Welt zur bringen, das Ergebnis einer Vergewaltigung ist, werden alle seine Rechte verletzt.“ Eine Abtreibung ist in Bolivien im Falle einer Vergewaltigung auch nach 13 Wochen Schwangerschaft legal.
Bei Demonstrationen zum Recht auf freie und sichere Abtreibung in Bolivien in dieser Woche trugen Teilnehmerinnen unter anderem Banner, auf denen „Mädchen, keine Mütter“ stand. 39.999 Schwangerschaften bei Mädchen unter 18 Jahren wurden nach Angaben der Nichtregierungsorganisation „Casa de la Mujer“ in dem südamerikanischen Land im Jahr 2020 registriert.
Kirche soll Mutter des Mädchens Arbeitsstelle angeboten haben
Inzwischen drohen der Kirche auch strafrechtliche Konsequenzen. Laut lokalen Medienberichten soll eine Anklage bevorstehen, weil die Kirche mit ihrer Haltung eine ungewollte und erzwungene Schwangerschaft mitzuverantworten habe. Ein Verbrechen könne nicht mit einem weiteren Verbrechen gelöst werden, habe es von deren Seite geheißen.
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Bei dem Hilfsangebot der katholischen Kirche soll der Mutter des betroffenen Mädchens eine Arbeitsstelle angeboten worden sein, damit die Familie für den Unterhalt des ungeborenen Kindes und dessen spätere Ausbildung aufkommen könne. Das schwangere Mädchen solle sich ohne Angst vor den wirtschaftlichen Folgen einer Schwangerschaft entscheiden können. (dpa/kna)