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Urteil heute erwartet„Trümmer meines Lebenswerkes“ - Schuhbecks Schicksalstag

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Alfons Schuhbeck vor Prozessbeginn Anfang Oktober.

München – Es ist ein Schicksalstag für einen der bekanntesten Gastronomen Deutschlands: An diesem Donnerstag (27.10.) entscheidet sich, ob Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ins Gefängnis muss. Das Landgericht München I will in dem Prozess voraussichtlich das Urteil sprechen - rund zwei Monate früher als ursprünglich terminiert. Nachdem Schuhbeck ein weitgehendes Geständnis abgelegt hat, hielt das Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme nicht mehr für nötig.

„Ich habe einiges falsch gemacht“, hatte der 73-Jährige gesagt und sein Geständnis damit eingeleitet. „Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin.“ Das sei ihm besonders klar geworden, als er „diesen Saal erstmals betrat“.

Der Vorwurf: Alfons Schuhbeck habe mehr als 2,3 Millionen Euro am Finanzamt vorbeigeschleust

Die Staatsanwaltschaft wirft Schuhbeck vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ hinterzogen haben soll.

Zum Prozessauftakt eine Woche vor seinem Geständnis hatten Schuhbecks Verteidiger noch gesagt, sie sähen in den Vorwürfen gegen ihren Mandanten „Zweifel und Ungereimtheiten“. „Möglicherweise stellt sich hierbei am Ende des Verfahrens heraus, dass Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil nicht nur der Fiskus, sondern zuvorderst er betrogen wurde.“

Alfons Schuhbeck legte Geständnis ab

Ein paar Tage danach die Wende: In seinem Restaurant „Orlando“ habe er „die Möglichkeit zur Umsatzreduktion immer wieder benutzt“ und dadurch Gelder aus der Kasse entnommen, gab Schuhbeck zu. Die Angaben seines mitangeklagten ehemaligen IT-Fachmanns, der seinen Chef zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche schwer belastet hatte, seien „im Großen und Ganzen richtig“. „Schnell, schnell, zack, zack und weg“, beschrieb Schuhbeck das Löschen von Umsätzen am Computer.

„Schnell, schnell, zack, zack“ - so lief sein Geständnis dann allerdings nicht ab. An vieles könne er sich nicht erinnern, sagte Schuhbeck. Wie genau die Manipulation in den „Südtiroler Stuben“ ausgesehen habe, das wisse er nicht mehr. Erst nach zwei Tagen - und entsprechenden Hinweisen des Gerichts - räumte Schuhbeck auch für dieses Restaurant Computermanipulationen ein.

Insolvenz für Restaurants und Unternehmen von Alfons Schuhbeck angemeldet

Fehlende Rechnungsnummern im Kassensystem seien „auch auf Computermanipulationen zurückzuführen, für welche letztendlich ich verantwortlich bin“, sagte der Gastronom, der inzwischen Insolvenz für seine Restaurants und Unternehmen hat anmelden müssen. „Es gibt hier keinen fremden Dritten, der hierfür verantwortlich ist.“

Er bat zu entschuldigen, dass er dies nicht sofort „in der gewünschten Deutlichkeit“ gesagt habe. „Es war keine Absicht, sondern meiner großen Belastung und meinen Ängsten geschuldet“, sagte Schuhbeck. „Mir ist bewusst, dass mir Gefängnis droht. Diese Vorstellung macht mir Angst.“

Ausstehende Frage: Wie hoch wird die Strafe wegen Steuerhinterziehung ausfallen?

Nach den beiden Geständnissen stellt sich nun wohl nicht mehr die Frage, ob Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, sondern wie hoch seine Strafe ausfällt. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.

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„Ich möchte das Gericht jedoch auch bitten, mir zu glauben, dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den „Südtiroler Stuben“ nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird“, sagte Schuhbeck in seinem Geständnis. Von mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern gehen die Behörden aus. Allerdings hatte Schuhbeck auch von technischen Schwierigkeiten bei der Erfassung berichtet. Er bitte das Gericht, „eindringlich, die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen“, sagte Schuhbeck. Aber: „Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen.“

Urteil gegen Alfons Schuhbeck Donnerstag erwartet: „Trümmer meines Lebenswerkes“

Unabhängig von einem Urteil hat der Prozess bereits berufliche Konsequenzen für den TV-Koch gehabt, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der Bayerische Rundfunk (BR) hat Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem Programm genommen, wie der Sender einen Tag nach Schuhbecks erstem Geständnis mitgeteilt hatte. Aktuell seien zudem keine weiteren Produktionen geplant.

Vom ZDF hieß es auf dpa-Nachfrage zur Kochsendung „Küchenschlacht“, in der Star-Köche abwechselnd zu sehen sind: „Das ZDF hat für die Aufzeichnungen der neuen „Küchenschlacht“-Ausgaben bereits berücksichtigt, dass Alfons Schuhbeck während seines Prozesses und bis zur Urteilsverkündung nicht in der Sendung zum Einsatz kommt.“ Am zweiten Prozesstag hatte Schuhbeck gesagt: „Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun.“ Und er fügte hinzu: „Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes.“ (dpa)