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UrteilsspruchDrei Jahre Haft nach tödlichem Raser-Unfall auf Autobahn

Lesezeit 1 Minute
Ein wegen Totschlags angeklagter Mann steht vor Prozessbeginn im Gerichtssaal vom Landgericht und verdeckt sein Gesicht mit einem Aktenordner.

Der Angeklagte soll im Oktober 2019 auf der Autobahn A9 bei Ingolstadt bei erlaubten 100 km/h mit etwa 230 Kilometern pro Stunde einen Auffahrunfall verursacht haben, bei dem ein 22-Jähriger starb.

Ein 26-Jähriger wurde wegen einer tödlichen Raserfahrt mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde schuldig gesprochen.

Nach einer tödlichen Raserfahrt auf der Autobahn 9 mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde ist der Fahrer vom Landgericht Ingolstadt erneut zu einer mehr als dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer sprach den 26-Jährigen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig und verhängte drei Jahre und vier Monate Haft (Az. 5Ks41Js 18694/19 (2)).

Tödliche Raserfahrt: Mit 200 Kilometern pro Stunde

Der Mann war bereits einmal in Ingolstadt entsprechend zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das damalige Urteil allerdings aufgehoben und es zur neuen Verhandlung nach Ingolstadt zurückverwiesen.

In dem neuen Verfahren ging es insbesondere um die Frage eines möglichen Tötungsvorsatzes, den der BGH im ersten Urteil als unzureichend herausgearbeitet rügte. Das Landgericht sah nun erneut aber kein Verhalten des Angeklagten, das eine Verurteilung wegen Totschlags rechtfertigen würde.

Der Angeklagte war mit seinem auf 575 PS getunten und maximal 330 Stundenkilometer schnellen Sportwagen im Oktober 2019 auf der A9 bei Ingolstadt nachts mit mindestens 233 Kilometern pro Stunde gefahren, obwohl dort nur Tempo 100 erlaubt war. Als ein Wagen vor ihm die Spur wechselte, raste der Angeklagte trotz Vollbremsung ins Heck des anderen Autos. Der 22-Jährige im vorausfahrenden Auto hatte keine Überlebenschance. (dpa)