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Sachsen-AnhaltBekannten mit Wischmopp getötet – Psychiatrie für 57-Jährigen

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Der Eingang zum Landgericht Halle/Saale. (Archivbild)

Der Eingang zum Landgericht Halle/Saale. (Archivbild)

Der Angeklagte wollte zuvor schon einmal die Wohnung des Opfers nicht verlassen und wurde handgreiflich. Nun wurde er verurteilt.

Wegen der Tötung eines Bekannten unter anderem mit dem Stiel eines Wischmopps soll ein 57-Jähriger aus Merseburg in Sachsen-Anhalt dauerhaft in die Psychiatrie. Das ordnete das Landgericht Halle an, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Der Angeklagte wurde zudem wegen Totschlags und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Laut Anklage hatte sich der 57-Jährige im März 2023 in der Wohnung des Opfers aufgehalten. Ohne rechtfertigenden Grund schlug er mit Fäusten und dem Metallstil eines Wischmopps auf seinen Bekannten ein, so dass dieser zu Boden stürzte.

Anschließend trat er mehrfach auf den Hals und den Kopf des Manns ein, so dass dieser schwerste Verletzungen erlitt. Als das Opfer kein Lebenszeichen mehr von sich gab, verließ der 57-Jährige laut Anklage die Wohnung. Der Geschädigte starb infolge eines Schädelhirntraumas und Atmungsbehinderungen.

Bereits im Februar war der 57-Jährige laut Anklage in der Wohnung seines Bekannten gewesen und hatte sich geweigert, diese zu verlassen. Als der Bekannte schließlich die Polizei rief, schlug der Angeklagte den Mann ins Gesicht, so dass er Schwellungen und Blutungen im Nasen- und Augenbereich erlitt. Der Prozess begann am 9. Januar. Das Urteil fiel bereits am Dienstag. (afp)