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Mord und VergewaltigungProzess um mutmaßlichen „Axtmörder von Kalletal“ beginnt

Lesezeit 2 Minuten
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen „Axtmörder“ startet am Landgericht Detmold.

Der Tatverdächtige soll einen Mann mit einer Axt getötet haben. Die Tat hatte landesweit für Entsetzen gesorgt. Jetzt beginnt der Prozess.

Der sogenannte Axtmörder von Kalletal muss sich von heute an vor dem Landgericht Detmold verantworten. Angeklagt ist ein 36-Jähriger wegen Mordes und Vergewaltigung.

Mann aus Eifersucht mit einer Axt im Schlaf getötet – Ex-Freundin vergewaltigt

Nach Überzeugung der Anklage tötete er am 18. Juni 2022 in Kalletal im Nordosten Nordrhein-Westfalens einen 39-Jährigen aus dem niedersächsischen Rinteln mit dem Hieb einer Axt im Schlaf. Der Aserbaidschaner soll aus Eifersucht gehandelt haben. Nach der Tat soll er in derselben Wohnung seine Ex-Freundin, die zuvor auch schlafend im Bett gelegen hatte, im Badezimmer vergewaltigt haben.

Nach der Tat soll er die Frau und ihre beiden Kinder in ein Auto gezwungen haben und davongerast sein. Da er keinen Führerschein hatte und auch nicht Auto fahren konnte, geriet er durch seine Fahrweise in den Fokus der Polizei. Die ahnte von der blutigen Tat zu diesem Zeitpunkt noch nichts. Der 36-Jährige nutzte einen Überraschungsmoment bei der Kontrolle und rannte davon.

Wochenlange Flucht in Richtung Polen

Über fünf Wochen flüchtete der Mann dann in Richtung Polen. Die Polizei hatte die Bevölkerung in Ostwestfalen-Lippe und Niedersachsen zur Vorsicht aufgerufen, Lastwagenfahrer wurden gebeten, achtzugeben. In Brandenburg wurde der 36-Jährige dann am 21. Juli in Brieskow-Finkenheerd nahe der polnischen Grenze festgenommen. Dabei waren Spezialkräfte der Polizei im Einsatz.

Nach früheren Angaben der Detmolder Staatsanwaltschaft war der 36-Jährige bereits zu einer längeren Haftstrafe wegen eines vergleichbaren Tötungsdeliktes in der Ukraine verurteilt worden. Ein Urteil will das Landgericht voraussichtlich im Februar verkünden. (dpa)