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Polizistenmorde von KuselAngeklagter legt Revision gegen das Urteil ein

Lesezeit 2 Minuten
Der Hauptangeklagte (r) im Prozess wegen der Polizistenmorde im Januar in der Pfalz bei Kusel sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Landgericht Kaiserslautern.

Der Hauptangeklagte (r) im Prozess wegen der Polizistenmorde im Januar in der Pfalz bei Kusel sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Landgericht Kaiserslautern.

Der Hauptangeklagte im Fall der Polizistenmorde von Kusel ist am Mittwoch zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil hat der 39-Jährige nun Revision eingelegt.

Die Revision des Hauptangeklagten Andreas S. ging wenige Stunden nach der Urteilsverkündung am Mittwochabend ein, wie ein Sprecher des Landgerichts Kaiserslautern am Donnerstag sagte.

Die zuständige Strafkammer hatte S. am Mittwoch wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Zudem verurteilte die Strafkammer S. wegen weiterer Delikte wie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gewerbsmäßiger Jagdwilderei.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der 39-Jährige im Januar eine Polizistin und einen Polizisten bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Landstraße in Rheinland-Pfalz erschossen, um seine Umtriebe als Jagdwilderer zu verdecken. Den mitangeklagten Florian V. verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber wegen seines frühen Beitrags zur Tataufklärung von einer Strafe ab. Seine Verteidiger erklärten nach der Urteilsverkündung, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.

Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 5 Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

Den Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben.

Polizistenmorde in Kusel: Polizist gibt 15 Schüsse ab

Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden. Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. „Plötzlich“ habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen.

Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39) habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht. Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Die Verteidigung hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“. (dpa/afp)