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NPD-FunktionärHaftstrafe für Nazi-Tattoo – härteres Urteil nach Berufung

Lesezeit 3 Minuten

Ein Tattoo mit dem Schriftzug "Jedem das Seine" samt Umrissen eines Konzentrationslagers, aufgenommen Ende November in einen Spaßbad in Oranienburg.

Neuruppin – Wegen eines Nazi-Tattoos muss ein NPD-Kommunalpolitiker aus Brandenburg acht Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Neuruppin sprach ihn am Montag der Volksverhetzung schuldig. Der heute 28-Jährige hat damit im Berufungsprozess eine härte Strafe bekommen als in erster Instanz.

Das Amtsgericht Oranienburg hatte ihn im Dezember 2015 zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte damals gestanden, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch „Jedem das Seine“ in einem Schwimmbad gezeigt zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung eingelegt.

Die Neuruppiner Richter folgten nun der Forderung der Anklage nach einer Haftstrafe, „weil eine staatliche Reaktion aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung geboten“ sei, betonte auch der Vorsitzende Richter Jörn Kalbow. Es komme in letzter Zeit zu immer mehr fremdenfeindlichen Straftaten in Deutschland. Eine Bewährungsstrafe hätte von der Bevölkerung als ein „Zurückweichen des Staates vor dem Rechtsradikalismus“ empfunden werden können, hob Kalbow in seiner Urteilsbegründung hervor. Es gehe auch um das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtspflege.

Der 28-Jährige wirkte überrascht und hatte offenbar nicht mit einer Haftstrafe gerechnet. Er erschien vor Gericht in einem Szene-T-Shirt der Marke „Thor Steinar“. Verteidiger Wolfram Nahrath erklärte nach dem Urteil, dass er Revision einlegen werde.

Zuvor hatte Nahrath im Namen seines Mandanten erklärt, dass dieser die Turm-Umrisse auf seinem Rücken habe umtätowieren lassen. Zum Beweis präsentierte der Verteidiger Handyfotos. „Statt der Silhouette des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau sind jetzt die Wilhelm-Busch-Figuren Max und Moritz aufgetragen“, beschrieb Staatsanwalt Torsten Lowitsch seine Eindrücke nach einer Inaugenscheinnahme. „Der Spruch „Jedem das Seine“ ist aber nicht getilgt worden“, erklärte er weiter.

Nahrath begründete die Umgestaltung mit der „außergewöhnlichen Anprangerung“ seines Mandanten nach Bekanntwerden des Falls. Es handele sich jetzt um tätige Reue, weil der 28-Jährige auch in Zukunft in ein Spaßbad gehen wolle, hieß es.

Der 28-Jährige selbst gab sich vor Gericht wortkarg. Szene-Anwalt Nahrath erklärte, dass auf dem Rücken seines Mandanten überhaupt nicht um den markanten Turm des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau handele. „Es ist ein runder und kein eckiger Turm tätowiert“, betonte Nahrath. Außerdem dürfe „Jedem das Seine“ nicht in dem Turm-Kontext gesehen werden. Der Spruch stamme wenn überhaupt aus Buchenwald und nicht aus Auschwitz.

Die Prozessbeobachterin Deborah Feldman, selbst Jüdin, zeigte sich von dem klaren Urteil begeistert. „Ich dachte, dass hier nichts passieren wird. Jetzt zeigt sich aber der starke Arm des Gesetzes. Das ist sehr erfreulich“, sagte die Amerikanerin. Im kommenden Jahr will sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. „Ich freue mich, dass ich in so einem Deutschland leben werde“, sagte sie.

Ähnlich äußerte sich auch die Landtagsabgeordnete Inka Gossmann-Reetz: „Das ist ein sehr deutliches Zeichen der Justiz in unserem Land, dass der Staat keinen Millimeter mehr zurückweichen wird.“ (dpa)