Der CDU-Politiker will das bisherige Urteil, das ihm eine fahrlässige Tötung bescheinigt, nicht akzeptieren.
Geschwister ertrankenBürgermeister muss sich nach Tod von drei Kindern im Dorfteich verantworten

Ein Schild warnt am Löschteich von Seigertshausen in Neukirchen vor der Gefahr des Ertrinkens. (Archivbild)
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Der Tod dreier Kinder in einem nordhessischen Dorfteich beschäftigt erneut ein Gericht. Der Fall wird am Montag (10.00 Uhr) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt.
Der frühere Bürgermeister des betroffenen Ortes Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) war zuletzt im Februar vom Landgericht Marburg wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt haben soll.
Gericht beschuldigt Bürgermeister, Kindern an Dorfteich nicht geschützt zu haben
Die drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren 2016 ertrunken. Fast 30 Jahre war der CDU-Politiker und Volljurist zu diesem Zeitpunkt laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) Bürgermeister der nordhessischen Gemeinde Neukirchen gewesen, in der rund 7000 Menschen leben.

Inzwischen umrandet ein Zaun in Teilen das Rasenufer des Dorfteichs in Neukirchen. Nach dem Ertrinken von drei Geschwistern hat die Kommune begonnen, das Gewässer teilweise einzuzäunen.
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Gegen das Urteil des Landgerichts wehrt sich der CDU-Politiker nun vor dem Oberlandesgericht. Schon das Landgericht Marburg war auf seine Berufung hin tätig geworden, hatte sie jedoch verworfen. „Weil es Kinder waren, die sich nicht selbst schützen konnten, mussten Sie sie schützen“, sagte der Vorsitzende Richter im Februar 2023.
Bürgermeister hätte Gefahr am Teich erkennen und handeln müssen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Bürgermeister die Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte, indem er den Teich nicht absichern ließ. Die von dem Teich ausgehende Gefahr sei bekannt gewesen. Ein Zeuge aus der Stadtverwaltung hatte in dem Prozess geschildert, dass er den Bürgermeister auf die Gefahrenlage am Dorfteich sowie ein entsprechendes Versicherungsschreiben aufmerksam gemacht habe.
Der Unfall sei zweifellos vermeidbar gewesen, wäre der damalige Bürgermeister seiner Sicherungspflicht nachgekommen, hatte die Kammer erklärt. Der Angeklagte habe diesbezüglich „schlicht und einfach versagt“. Das Landgericht hatte eine Geldstrafe von 14.400 Euro verhängt.
Gerichtsstreit geht auch sieben Jahre nach Tod von drei Kindern in Neukirchen weiter
Die Anklage ging davon aus, dass mindestens ein Kind beim Spielen ins Wasser gefallen war und die anderen beim Versuch, Hilfe zu leisten, ebenfalls verunglückten. Wegen der gepflasterten und rutschigen Uferböschung hätten sie sich nicht retten können.
Der frühere Bürgermeister hatte erklärt, es habe keine Hinweise gegeben, dass der Teich gefährlich sei, auch nicht „von professionellen Dritten“. (pst mit dpa)