Amokfahrt mit vier TotenStaatsanwaltschaft Münster stellt Ermittlungen ein
Münster – Mehr als zwei Jahre nach der Amokfahrt mit vier Toten und 30 Verletzten in der Altstadt von Münster hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Der Beschuldigte hatte sich nach der Fahrt selbst in seinem Fahrzeug erschossen. Für Polizei und Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Beschuldigte als Alleintäter gehandelt hat, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Münster von Mittwoch.
„Andere Personen waren an der Tat nicht beteiligt. Es hat auch keine Gehilfen oder Mitwisser im Vorfeld der Tat gegeben“, sagt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt laut Mitteilung. Konkrete Anhaltspunkte im Vorfeld für das „suizidale und fremdschädigende Tatverhalten“ habe es nicht gegeben. „Für mit ihm in Kontakt stehende Personen war diese Verhaltensweise nicht vorhersehbar; die Tat hat sich nicht abgezeichnet“, heißt es weiter.
Daher sei auch ein strafrechtlich relevantes Versäumnis von anderen Personen oder staatlichen Behörden, zum Beispiel beim sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt Münster, nicht zu erkennen.
Amokfahrt von Münster: Motiv liegt in Psyche des Täters
Laut den Ermittlungen liegt das Tatmotiv allein in der psychisch labilen Lage des Mannes. Religiöse, extremistische oder politisch motivierte Gründe lagen nicht vor. „Ob er an einer psychischen Erkrankung litt, steht nicht fest“, heißt es in der Mitteilung. Die Diagnose eines Facharztes liege nicht vor.
Warum sich der Deutsche die Außengastronomie am Denkmal Kiepenkerl am 7. April 2018 als Ort für die Amokfahrt ausgesucht hatte, konnte ebenfalls nicht ermittelt werden. (dpa)