Der seit Jahren ausgetragene Streit um einen gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops schafft es bis ins OLG in Hamm.
Nach NiederlageMops-Streit geht vor das Oberlandesgericht Hamm
Der seit Jahren ausgetragene Streit um einen gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops aus Ahlen im Münsterland beschäftigt jetzt das Oberlandesgericht in Hamm. Ein Sprecher des OLG bestätigte am Mittwoch den Eingang der Berufung. Zuletzt hatte die Klägerin vor dem Landgericht Münster am 5. April eine Niederlage erlitten.
Mops-Besitzerin fordert Tausende Euro aufgrund von Arztkosten
Die Hundebesitzerin wollte mehrere Tausend Euro für Tierarztkosten erstreiten. Nach ihrer Meinung hatte der Mops beim Kauf mehrere Krankheiten, die die Stadt Ahlen als Verkäuferin nicht angegeben hatte. Diese Sicht teilte das Landgericht aber nicht und sprach der Frau lediglich 226 Euro plus Zinsen für angefallene Kosten zu, die die Stadt Ahlen jetzt zahlen muss.
Dass das Tier neben einer Augenreizung noch weitere Krankheiten hatte, wie von der Klägerin behauptet, konnte das Landgericht nicht feststellen. Lediglich eine fehlende Impfung bemängelte das Gericht. Der Streitwert der Klage lag bei rund 19.000 Euro. Wegen der Entscheidung aus Münster hat die Klägerin in dem Zivilverfahren Berufung am OLG eingelegt.
Mops „Edda“, später von ihrer neuen Besitzerin umbenannt in „Wilma“, hatte Schlagzeilen gemacht, nachdem das Tier von der Stadt Ahlen (Kreis Warendorf) bei einer Schuldnerin im Jahr 2018 gepfändet und übers Internet für 690 Euro an eine Frau aus Wülfrath (Kreis Mettmann) verkauft worden war. Die Käuferin fühlte sich getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Annonce nicht gesund gewesen sei. (dpa/lnw)