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Haftstrafe für 75-JährigenVerurteilter Erfurter kastrierte andere Männer in seinem Wohnzimmer

Lesezeit 3 Minuten
Am Landgericht Erfurt endete der Prozess gegen einen Mann, der ohne medizinische Ausbildung an Männern Kastrationen durchgeführt haben soll. (Archivbild)

Am Landgericht Erfurt endete der Prozess gegen einen Mann, der ohne medizinische Ausbildung an Männern Kastrationen durchgeführt haben soll. (Archivbild)

Hoden, aber auch Zehen und einen Penis hat der Mann ohne medizinische Ausbildung auf seiner Wohnzimmercouch laut Urteil amputiert.

Wegen der Amputation von Hoden, Zehen und eines Penisses hat das Landgericht Erfurt einen 75-Jährigen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann aus Thüringen ohne medizinische Ausbildung soll laut Urteil in mehreren Fällen auf Wunsch der Betroffenen und gegen Bezahlung die Amputationen durchgeführt haben - auf seiner Wohnzimmer-Couch. Verurteilt wurde der Mann wegen sieben Fällen schwerer Körperverletzung und eines weiteren Falls von Körperverletzung zu drei Jahren und zehn Monaten. „Was wir mit dieser Strafe auf jeden Fall bewirken wollen, ist, dass es keine Nachahmer gibt“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Tietjen.

„Scham behaftetes Verfahren“

„Es war ein außergewöhnliches Verfahren, es war auch ein mit Scham behaftetes Verfahren“, so Tietjen. Auch die gehörten Zeugen, die von sich aus den Angeklagten um die Eingriffe gebeten hatten, sei es schwergefallen, sich vor Gericht zu äußern, so der Richter weiter. Die Öffentlichkeit war während des Großteils der Verhandlung ausgeschlossen.

In der Urteilsbegründung wurde darauf verwiesen, dass sich der heute 75 Jahre alte Angeklagte in den vorgeworfenen Fällen geständig gezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Darum ging es den Betroffenen bei den Eingriffen

Mutmaßlich könnte eine sexuelle Motivation eine Rolle gespielt haben. Eine unsachgemäße Kastration an sich durchführen zu lassen, ist auch in einschlägigen Kreisen wie der BDSM-Szene nicht üblich. Doch es gibt Internetforen und Interessensgruppen, die sich sexuell intensiv mit „Eunuchen“ beschäftigen und selbst Anleitungen zur unsachgemäßen Kastration zuhause geben.

In der Urteilsbegründung erklärte der Richter, die Betroffenen hätten sich selbst an den Mann gewandt und um die jeweiligen Eingriffe gebeten. Ihnen sei es etwa um den ersten Schritt einer Geschlechtsangleichung gegangen, oder auch um die Bekämpfung von Schmerzen im Genitalbereich. Die meisten der Betroffenen hätten angegeben, an einer Bestrafung des Angeklagten nicht interessiert zu sein.

Geld soll nicht Motivation gewesen sein

Weiter hieß es in der Urteilsbegründung, dass der Mann bei seiner Einlassung angegeben habe, sich vor den Eingriffen längere Zeit auch in Internetforen mit dem Thema Kastration beschäftigt zu haben. Er habe den Betroffenen demnach helfen wollen. Geld habe bei den Amputationen nur ein untergeordnetes Interesse gespielt. An dieser Aussage des Mannes äußerte das Gericht allerdings Zweifel.

Verbleib von Körperteilen unklar

Die Fälle liegen alle einige Jahre in der Vergangenheit, der älteste stammt aus dem Jahr 2015. Zwischen 500 und 2200 Euro soll der Mann für die Amputationen genommen haben. Für die Eingriffe habe er eine Kunststoffmatte auf sein Sofa gelegt, den Genitalbereich der Betroffenen mittels Spritze betäubt und auch desinfiziert.

Was mit den entfernten Körperteilen passierte, habe sich nicht klären lassen, so Richter Tietjen. Mindestens ein Eingriff sei zudem potenziell lebensgefährlich für den Betroffenen gewesen. (dpa)