„Nehmen die Grenzen ernst“Kiffen neben Kindern kann künftig 1000 Euro Bußgeld kosten

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Ein Mann zündet sich einen Joint an.

Ein Mann zündet sich einen Joint an. In Hessen kann das Kiffen neben Kindern künftig sehr teuer werden. (Symbolbild)

Hessens Innenminister Poseck hat das neue Cannabisgesetz des Bundes wiederholt kritisiert. Nun präsentiert er dazu den Bußgeldkatalog seines Landes.

Wer künftig in Hessen unmittelbar neben Kindern kifft, kann mit einem Bußgeld von 1000 Euro belangt werden. Nach der Teillegalisierung von Cannabis am 1. April und kurz vor der Freigabe des Anbaus dieser Pflanzen in Vereinen am 1. Juli hat Landesinnenminister Roman Poseck den hessischen Bußgeldkatalog zu den Neuregelungen vorgestellt.

Der Christdemokrat kündigte am Dienstag in Wiesbaden eine „restriktive“ Umsetzung des umstrittenen neuen Bundesgesetzes für volljährige Kiffer an: „Das heißt, dass wir die Grenzen, die das Gesetz selbst setzt, ernst nehmen und eingeräumte Spielräume zu Begrenzungen sinnvoll nutzen.“

Kiffen neben Kindern kann teuer werden: Saftige Strafen drohen

Der hessische Bußgeldkatalog umfasst laut Innenministerium 41 Bußgeldtatbestände. Demnach kann beispielsweise mit 500 Euro zur Kasse gebeten werden, wer künftig in Schulen oder auch in deren Sichtweite einen Joint raucht.

Eine der neuen Anbauvereinigungen für Cannabis darf höchstens 500 Mitglieder haben und jeder kann nur Mitglied in einem einzigen derartigen Verein sein - bei einem Verstoß hiergegen droht ein Bußgeld von 300 Euro.

Weiter müssen diese Vereinigungen bei jeder Weitergabe von Cannabis Alter und Mitgliedschaft strikt kontrollieren - mit einem Blick auf einen Personalausweis oder Reisepass sowie auf einen Mitgliedsausweis. Ein Verstoß dagegen kann 750 Euro Bußgeld kosten.

CDU-Innenminister Poseck kündigte auch eine „pragmatische“ Umsetzung der bundesweiten Neuregelungen in Hessen an, die er in den vergangenen Monaten politisch scharf kritisiert hatte. „Die Umsetzung wird mit erheblichen Aufwänden verbunden sein. Wir wollen diese Aufwände sachgerecht auf die verschiedenen staatlichen Ebenen verteilen, sodass keine Ebene über Gebühr belastet wird“, betonte der einstige höchste Richter Hessens. (dpa)

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