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Urteil am Freitag erwartetEine Chronologie der Ereignisse im „Horrorhaus von Höxter“

Lesezeit 3 Minuten
Beide Angeklagte Höxter

Die Bildkombo zeigt den Angeklagten Wilfried Max W. (l) und die Angeklagte Angelika W.

Paderborn – Das Landgericht Paderborn spicht am Freitag ein Urteil zu den Geschehnissen im sogenannten Horrorhaus von Höxter. Angeklagt wegen Mordes durch Unterlassen sind Wilfried W. (48) und seine Ex-Frau Angelika W. (49). Eine Chronologie der Ereignisse.

1995:

Das Amtsgericht Paderborn verurteilt den damals 25-jährigen Wilfried W. wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Er hat laut Gericht seine Frau misshandelt und gequält zusammen mit einer Komplizin.

1999:

Der gebürtige Bochumer lernt die in Herford geborene heute 49-jährige Angeklagte Angelika B. kennen. Sie heiraten.

2011:

Im Ortsteil Höxter-Bosseborn mietet das Paar einen Hof.

Ende 2011 bis März 2012:

Mehr als drei Monate soll eine Frau aus dem Großraum Berlin misshandelt und gefangen gehalten worden sein. Später wird sie von den Beschuldigten in einen Zug nach Hause gesetzt. Das Opfer traut sich erst 2016, gegenüber der Polizei auszusagen, als es in Medienberichten das Haus in Ostwestfalen wiedererkannte.

2013:

Über eine Zeitungsanzeige kommt Anika W. aus Niedersachsen nach Bosseborn. Nach kurzer Zeit heiratet sie Wilfried W., der weiter mit seiner Ex-Frau in dem Haus wohnt. Gemeinsam sollen sie die 33-Jährige gequält haben, wie aus den Aussagen der Angeklagten hervorgeht.

August 2014:

Die misshandelte Frau stirbt an ihren Verletzungen. Das Paar soll die Leiche in einer Tiefkühltruhe eingefroren, zerstückelt und verbrannt sowie die Asche an Straßenrändern verteilt haben. Das Paar habe immer wieder SMS-Nachrichten an die Mutter des Opfers geschickt, die bis April 2016 davon aus, dass ihre Tochter lebt.

Februar 2016:

Die 41-jährige Susanne F. aus dem niedersächsischen Bad Gandersheim reagiert auf eine Zeitungsanzeige und kommt im März in das Haus. Über mehrere Wochen wird sie festgehalten und misshandelt.

April 2016:

Mit der schwer verletzten Frau im Auto fährt das Paar in Richtung Bad Gandersheim. Dort wollen sie die Frau in ihre Wohnung zurückbringen. Eine Autopanne durchkreuzt jedoch den Plan. Sie entscheiden sich, einen Rettungswagen zu rufen. Das Opfer stirbt einen Tag später, die Ärzte schalten die Polizei ein. Wenige Tage später wird Haftbefehl gegen Wilfried W. und seine Ex-Frau erlassen.

Wilfried W. (1)

Der Angeklagte Wilfried W.

Mai 2016:

Die Ermittler geben Details bekannt. Die Beschuldigte hat demnach umfassend über beide Todesfälle ausgesagt, Wilfried W. bestreitet jede Schuld. Die Polizei sucht nach weiteren Frauen, die in der Gewalt des Paares in Bosseborn gewesen sein könnten.

Oktober 2016:

Beginn des Prozesses gegen Wilfried W. und Angelika W.

Ende 2016:

Angelika W. schildert bei ihrer Befragung im Prozess grausame Details. Ohne ersichtliches Unrechtsbewusstsein berichtet sie, wie sie selbst Opfer und dann Täterin geworden sei. Nach ihrer Sicht scheinen die Frauen selbst Schuld an den Übergriffen zu tragen.

März 2017:

Wilfried W. sagt aus. Er schildert sich als Mitläufer.

Dezember 2017:

Das Gericht entlässt einen Gutachter, der sich in Widersprüche verwickelt und krank gemeldet hat. Er sollte das Gutachten zu Wilfried W. liefern. Seine Bewertung wird von der neuen Gutachterin im Sommer 2018 nicht geteilt. Von einer sadistischen Neigung oder einem sexuellen Sadismus ist später nicht mehr die Rede.

höxter horrorhaus

Über Jahre hinweg soll ein Paar mehrere Frauen in das Haus in Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben.

Juli 2018:

Laut der Gutachterin Nahlah Saimeh haben die Angeklagten eine gewachsene Einheit gebildet, um ihre Opfer einzuschüchtern und zu manipulieren. Die überdurchschnittlich intelligente Angelika W. hält sie für schuldfähig. Allerdings zeige sie Züge von Autismus und könne daher kein Mitleid mit Opfern und Angehörigen empfinden. Saimeh empfiehlt Wilfried W. in die Psychiatrie einzuweisen. Er sei vermindert schuldfähig und habe eine erhebliche Intelligenzminderung.

September 2018:

Staatsanwalt und Nebenkläger fordern lebenslange Freiheitsstrafen und das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld für beide Angeklagten. Zusätzlich soll Wilfried W. in die Psychiatrie. Seine Verteidiger sprechen sich wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes für sieben Jahre und sechs Monate Haft und Einweisung in die Psychiatrie aus. Die Verteidiger von Angelika W. fordern für sie Freispruch. Sollte das Gericht dem nicht folgen, schlagen ihre Anwälte wegen umfassender Aussage eine Kronzeugenregelung vor. Dann soll sie für 12 Jahre ins Gefängnis. (dpa)