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Nach aufsehenerregenden JuweldiebstahlBGH bestätigt Dresdner Urteil zu Einbruch in Grünem Gewölbe

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Ein Blick in das Silbervergoldete Zimmer des Historischen Grünen Gewölbes in Dresden (Archivbild)

Ein Blick in das Silbervergoldete Zimmer des Historischen Grünen Gewölbes in Dresden (Archivbild)

Die Haftstrafen gegen vier Angeklagte im spektakulären Einbruchsfall des Grünen Gewölbes in Dresden 2019 ist rechtskräftig.

Die Verurteilungen von vier Angeklagten nach dem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Dresdner Landgerichts vom Mai 2023, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte gegen die Männer Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten verhängt. (Az. 5 StR 125/24)

Einbruch in Grünes Gewölbe; BGH bestätigt Urteil des Landgerichts in Dresden

Bei dem Einbruch war im November 2019 Juwelenschmuck im Wert von 116 Millionen Euro gestohlen worden. Die Tat machte weltweit Schlagzeilen, zumal es sich bei den gestohlenen Juwelen um historisch wertvolle Schmuckstücke handelte.

Vor dem Urteil hatte das Dresdner Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft mit den übrigen Angeklagten einen Deal ausgehandelt. Sie gestanden eine Tatbeteiligung und gaben einen Teil der Beute zurück. Der BGH fand nun bei seiner Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. (afp)