Der amtierende luxemburgische Monarch bereitet seine Amtsübergabe vor. Nach 24 Jahren auf dem Thron wird sein Sohn sein Stellvertreter.
Amtsübergabe in LuxemburgGroßherzog Henri ernennt Sohn Guillaume zum Stellvertreter
In Luxemburg zeichnet sich ein Wechsel an der Spitze des Staates ab. Am kommenden Dienstag, dem 8. Oktober, wird Großherzog Henri seinen Sohn Guillaume offiziell zu seinem Stellvertreter ernennen und somit die Amtsübergabe vorbereiten.
Großherzog Henri ernennt Sohn Guillaume zum „Lieutenant-Représentant“
Als „Lieutenant-Représentant“ wird Erbgroßherzog Guillaume (42) dann „bestimmte Zuständigkeiten“ übernehmen, während Großherzog Henri (69) weiterhin das Amt des Staatsoberhauptes ausübt. Dies gaben das Staatsministerium und der großherzogliche Palast bekannt. Der Zeitpunkt von Henri als Staatsoberhaupt zu abdanken, ist gegenwärtig noch nicht bekannt.
Seit dem 7. Oktober 2000 ist Großherzog Henri Staatschef des zweitkleinsten Landes der Europäischen Union. Im Juni, anlässlich des luxemburgischen Nationalfeiertags, verkündete er, dass sein Sohn die Funktion des Statthalters übernehmen werde. Henri selbst hatte zweieinhalb Jahre vor der Abdankung seines Vaters die Position des „Lieutenant-Représentant“ inne.
Guillaume von Luxemburg: Kompetenzen noch unklar
In einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur gab der Professor für Verfassungsrecht an der Universität Luxemburg, Luc Heuschling, zu Protokoll, dass im Vorfeld keine Aussagen darüber getroffen werden könnten, welche Kompetenzen der künftige Thronfolger übernehmen werde. Diese Entscheidung werde letztlich vom Großherzog im Einvernehmen mit der Regierung getroffen. Die neue Verfassung von 2023 sieht in Artikel 58 die Möglichkeit vor, alle Aktivitäten des Staatschefs an den Stellvertreter zu übertragen. Dieser Artikel ist jedoch, wie auch schon die früheren Verfassungen, sehr vage formuliert.
In seiner Einschätzung wäre es erforderlich, dass die luxemburgische Regierung die Grenzen der Kompetenzausübung durch den Statthalter offiziell definiert und diese auch öffentlich macht. Die Ernennung von Guillaume zum „Lieutenant-Représentant“ wird am Dienstag durch den luxemburgischen Premierminister Luc Frieden gegengezeichnet.
Heuschling erachtet die Rolle des Stellvertreters als kritisch. „An sich hat die Stellvertretung etwas Absurdes“, so der Luxemburger Monarchie-Experte. In einer Monarchie – und dies gilt auch für eine parlamentarische Demokratie, die lediglich die Form der Monarchie beibehält – darf es im Prinzip nur einen Staatschef geben. Somit stellt sich die Frage, weshalb für die gleiche Arbeit, die bisher von einer Einzelperson ausgeführt wurde, nun zwei Amtsinhaber erforderlich sind, nämlich ein Regent und ein Mitregent.
Bis zur Thronbesteigung wird „nicht zu lange dauern“
In der Vergangenheit gab es europäische Monarchien, in denen die Einsetzung eines Stellvertreters aus geografischen Gründen eine sinnvolle Maßnahme darstellte. Ein ähnliches Beispiel ist das Großherzogtum Luxemburg, das bis 1890 eine Personalunion mit den Niederlanden bildete. Der niederländische König war somit gleichzeitig Großherzog von Luxemburg, residierte jedoch in den Niederlanden. Im Jahr 1850 hatte König Großherzog Wilhelm III. seinen Bruder Heinrich als Stellvertreter für Luxemburg eingesetzt.
Heute aber gebe es in Luxemburg „eigentlich keinen Grund mehr, eine Stellvertretung einzurichten“, sagte Heuschling. Bisher habe es im Großherzogtum, das seit 1830 als Staat existiert, fünf Stellvertretungen gegeben. Eine zeitliche Begrenzung gebe es laut Verfassung nicht.
Der Jurist vertritt die Auffassung, dass die Zeitspanne bis zur offiziellen Thronbesteigung von Guillaume „nicht zu lange dauern“ werde. Henri werde sich einen geeigneten Zeitpunkt aussuchen, „in dem es gerade keine kritischen Diskussionen über die Monarchie Luxemburgs“ gebe.
Erbgroßherzog Guillaume ist seit Oktober 2012 mit Prinzessin Stéphanie verheiratet, einer belgischen Gräfin. Die beiden haben zwei Söhne. Die Familie zeigte sich zuletzt unter anderem beim Besuch des Papstes Ende September. Luxemburg ist das einzige noch heute bestehende Großherzogtum der Welt und zählt rund 670 000 Einwohner. Großherzog ist ein Titel für Monarchen im Rang zwischen König und Herzog. (mit dpa)