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Kritik an den BettenZweijähriger erstickt beim Mittagsschlaf – Prozess gegen Tagesmütter in Gelsenkirchen

Lesezeit 2 Minuten
Der Rechtsanwalt Christian Beckmann (l-r), eine angeklagte Erzieherin, der Rechtsanwalt Andre Wallmüller und eine zweite angeklagte Erzieherin stehen im Sitzungssaal des Amtsgerichts.

Der Rechtsanwalt Christian Beckmann (l-r), eine angeklagte Erzieherin, der Rechtsanwalt Andre Wallmüller und eine zweite angeklagte Erzieherin stehen im Sitzungssaal des Amtsgerichts.

Beim Mittagsschlaf in seiner Kita in Gelsenkirchen ist ein Zweijähriger erstickt. Ein Möbel-Sachverständiger hält auch die Betten für gefährlich.

Im Prozess um den Tod eines zweijährigen Jungen in einer Mini-Kita in Gelsenkirchen hat ein Gutachter massive Kritik an den verwendeten Kinderbetten geübt. Das kleine Etagenbett, in dem der Junge eingeklemmt worden und erstickt sei, habe gleich mehrere Sicherheitsvorschriften nicht erfüllt, sagte der Möbelsachverständige Stephan Lahrmann am Freitag am Amtsgericht Gelsenkirchen.

Angeklagt sind in dem Prozess die beiden 38 und 27 Jahre alten Tagesmütter, die in der von der Stadt organisierten Kita gearbeitet hatten.

Den Ermittlungen zufolge hatte der Junge während des Mittagsschlafs von unten die Bodenplatte des darüberliegenden Bettes hochgedrückt, war dann mit dem Kopf eingeklemmt worden und erstickt. Diese Spanplatte hätte gemäß den Vorschriften fest verschraubt sein müssen, betonte Lahrmann. Dann hätte das Unglück nicht passieren können.

Gelsenkirchen: Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Die Betten seien den Ermittlungen zufolge zehn Jahre vor dem tödlichen Zwischenfall aus finanziellen Mitteln der Stadt Gelsenkirchen angeschafft worden, berichtete der Vorsitzende Richter Karl-Martin Lucks aus den Ermittlungsakten. Auch der Hersteller der Betten und der Lieferant seien ermittelt worden. „Es versuchen jetzt natürlich alle, sich rauszureden“, sagte Lucks.

Angeklagt sind die beiden Tagesmütter, die die Großtagespflege in den städtischen Räumen eigenverantwortlich betrieben hatten. Sie sollen laut Anklage ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Kinder seien während des Mittagsschlafs unbeaufsichtigt in dem Schlafraum gewesen, nicht einmal ein Babyfon sei installiert gewesen, sagte die Staatsanwältin. Die Anklagebehörde wirft den beiden Tagesmüttern deshalb fahrlässige Tötung vor. Die beiden Frauen äußerten sich vor Gericht nicht selbst zu den Vorwürfen.

Die Stadt Gelsenkirchen hatte nach Angaben eines Stadtsprechers nach dem Vorfall Konsequenzen gezogen. An den Holzbetten, die auch in einer anderen Kita im Einsatz waren, seien die losen Zwischenplatten nachträglich fixiert worden. Nach Angaben der Stadt stammte das Bett von einem professionellen Kinderbettenausstatter.

Ein Urteil könnte am kommenden Freitag verkündet werden. Der Prozess hatte im April schon einmal begonnen - musste damals aber wegen eines organisatorischen Fehlers des Gerichts nach wenigen Stunden wieder abgebrochen werden. (dpa)