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Schwere Folgen der TatOpfer von Freiburger Gruppenvergewaltigung kann nicht aussagen

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Die elf Angeklagten sitzen im August 2019 mit Justizbeamten im Landgericht seitlich hinter ihren Anwälten.

Freiburg – Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau vor einer Diskothek in Freiburg wird das Opfer nicht erneut vor Gericht aussagen. Die Frau leide einem ärztlichen Attest zufolge bis heute unter der Tat und sei nicht vernehmungsfähig, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch am Landgericht Freiburg. Sie könne daher vom Gericht nicht mehr vernommen werden.

Die zur Tatzeit 18-Jährige hatte im Juli vergangenen Jahres erstmals vor Gericht ausgesagt. Am Mittwoch sollte sie vom Gericht erneut befragt werden. Einem neuen Gutachten zufolge sind die Tatfolgen für sie deutlich schwerer als bislang angenommen.

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Der Prozess hatte vor einem Jahr begonnen. Angeklagt sind elf Männer von 18 bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Die meisten von ihnen sind Flüchtlinge.

Ihnen wird vorgeworfen, die 18-Jährige Mitte Oktober 2018 nachts vor der Disco in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen. Ein medizinischer Gutachter hatte erklärt, die junge Frau sei zum Zeitpunkt des Verbrechens nach Einnahme einer Ecstasy-Tablette wehr- und hilflos gewesen.

Der Prozess wird fortgesetzt. Urteile will das Gericht Ende Juli verkünden. (dpa)