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Drei Festnahmen am Flughafen DüsseldorfBundespolizei fahndet am Silvesterwochenende

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flughafen Düsseldorf

Der Düsseldorfer Flughafen

Düsseldorf – Am vergangenen Silvesterwochenende hat die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt drei zur Fahndung ausgeschriebene Personen am Flughafen Düsseldorf festgenommen.

Am Silvestermorgen wurde zu Beginn ein deutscher Staatsangehöriger kontrolliert, welcher nach Sulaimaniyya/Irak ausreisen wollte. Bei diesem stellten die Beamten fest, dass der 51-jährige Mann bereits im August 2021 durch die Staatsanwaltschaft München wegen Trunkenheit im Verkehr zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der im Irak lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Heimreise fortsetzen.

Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz

Einige Stunden später stellten die Bundespolizeibeamten einen jemenitischen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Ausreise eines Fluges nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate befand. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg im September 2021 einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den 22-Jährigen erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Tagen konnte jedoch abgewendet werden, indem der Verurteilte die Geldstrafe in Höhe von 360 Euro beglich. Im Anschluss trat der in den Niederlanden lebende Mann seinen Flug nach Dubai an.

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Zuletzt wurde am Sonntagmittag dann ein weiterer deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vor. Diese hatte im Dezember 2021 einen Haftbefehl wegen Körperverletzung gegen den 30-Jährigen ausgestellt. Der in Essen lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro bei der Bundespolizei ebenfalls abwenden und seine Reise nach Istanbul fortsetzen. (red)