Der Bundesrepublik droht im Streit um den Denkmalschutz für das Taucherglockenschiff „Carl Straat“ eine Niederlage vor Gericht.
Keine Aussicht auf ErfolgStreit um Taucherglockenschiff „Carl Straat“

Das 1963 erbaute Taucherglockenschiff „Carl Straat“ liegt am 11.08.2002 im Rhein vor Koblenz. Der Bund will verhindern, dass das Schiff vom Land unter Denkmalschutz gestellt wird. (Archivbild)
Copyright: dpa/Thomas Frey
Der Bund wehrt sich gegen die Unterschutzstellung des Schiffs und hatte als Eigentümer Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Doch die Klage hat wenig Aussichten auf Erfolg, wie der zuständige Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Donnerstag signalisierte.
Rechtsstreit um „Carl Straat“
Das 60 Jahre alte Schiff liegt derzeit in seinem Heimathafen in Duisburg und wird noch eingesetzt, soll aber bald durch das neue Taucherglockenschiff „Archimedes“ ersetzt werden. Mit der Taucherglocke können Arbeiter auf den Grund von Gewässern wie dem Rhein herabgelassen werden, um dort trockenen Fußes Bojen zu verankern, Blindgänger oder Autowracks zu bergen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte die „Carl Straat“ aufgrund eines Gutachtens für vorläufig denkmalgeschützt erklärt. Im Prozess ging es am Donnerstag um die Frage, ob der Denkmalschutz gerechtfertigt ist.
Prinzip der Tauchglocke ist nicht neu
Das Prinzip der Taucherglocke sei nicht beim Bau der „Carl Straat“ erfunden worden, kritisierten die Kläger, sondern bereits beim „Kaiman“, einem Schiff, das bereits 1892 im Kaiserreich gebaut wurde und bereits unter Denkmalschutz steht.
Grund für Denkmalschutz: Wirtschafts- und Technikgeschichte
Die „Carl Straat“ zeige eine große Neuerung in der Taucherglocken-Technik, die bis heute eine „enorme Vorbildwirkung“ hat, argumentierte dagegen der beauftragte Gutachter. Das Boot sei wendiger, habe einen besonderen Antrieb und einen Arm, mit dem es die Taucherglocke flexibler einsetzen kann. Sogar die Möblierung im Schiff sei noch original. Es stecke einiges an Wirtschafts- und Technikgeschichte im Schiff – Grund genug für den Denkmalschutz, sagte der Richter.
Denkmalschutz willkürlich?
An dieser Stelle versanken die Kläger im Stuhl. Museen seien schon am deutlich älteren „Kaiman“ nicht interessiert gewesen – der liege nun in der Werft, so die Kläger. Der Denkmalschutz verursache lediglich hohe Kosten.
Doch damit ließ sich der Richter nicht überzeugen: Für denkmalgeschützte Objekte gebe es Fördertöpfe und Optionen, wie das Schiff künftig genutzt werden könnte. Dafür sei lediglich Kreativität gefragt. Das Urteil werde bald schriftlich folgen. (dpa)