Schluss mit bunt?EU-Verordung verbietet ab Januar Tattoofarben
Brüssel – Die Nadel surrt, der Schmerz bohrt und am Ende strahlt ein schillernd bunter Vogel von der frisch tätowierten Haut. Ungewöhnlich sind Tattoos und Menschen, die sie tragen, nicht mehr. Seien es schlichte Symbole oder Sprüche im klassischen Black and Grey-Stil, also nur in schwarzer Farbe, oder bunte Motive, die auf der Farbpalette rauf und runter tanzen. Ab Januar könnte es in vielen Tattoostudios allerdings ziemlich farblos werden.
Eine Verordnung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) der Europäischen Union vom 14.Dezember 2020 legt fest, dass ab dem 5. Januar 2022 diverse Tattoofarben verboten werden sollen. Der Grund: Einige Inhaltsstoffe der Farben und Chemikalien, die beim Tätowieren verwendet werden, könnten gesundheitsschädlich sein.
Wenig Vorlaufzeit für die Entwicklung neuer Farben
Demnach dürfen einige essentielle Bestanteile wie bestimmte Konservierungs- oder Bindemittel nur noch stark begrenzt in den Farben enthalten sein. Die Grenzwerte sind allerdings so gering, dass die Stoffe nahezu vollständig wegfallen. Damit sind nahezu alle Tattoofarben betroffen – von einigen schwarz-weißen Tönen abgesehen.
Mehrere Hersteller, die Tattoofarben produzieren, haben bereits angekündigt an REACH-konformen Farben zu arbeiten. Doch das stellt sich nicht besonders einfach dar: Die Verordnung wurde im Dezember 2020 beschlossen und tritt im Januar 2022 in Kraft – somit blieb den Entwicklern kaum mehr als ein Jahr Zeit, um neue Farben zu prüfen.
Auf der Website des Tätowiermagazins „Feelfarbig“ heißt es dazu: „Da die neu formulierten Farben nicht bereits seit Jahrzehnten im Einsatz waren, ist es an dieser Stelle schwierig, die gewohnte Qualität und Haltbarkeit zu garantieren.“
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Weiterhin wolle man sich gegen die EU-Beschlüsse wehren. Die Szene kritisiert, dass die Grenzwerte festgelegt wurden, obwohl es an wissenschaftlichen Daten fehle. „Tatsächlich ist nicht einmal bekannt, wie viel der verwendeten Tattoofarbe letztlich überhaupt im Körper verbleibt und so über lange Zeit potentiell Schaden anrichten könnte“, heißt es auf der Webseite des Magazins.
Auswirkungen auf die Verbraucher noch völlig unklar
Ob sich die Verordnung auch auf die Verbraucher auswirkt? Timo Leßmöllmann von „Feelfarbig“ sagt: „Das kann man so leider gar nicht beantworten, weil die Möglichkeit des Tätowierens ab Januar komplett vom Artist, den Motivfarben und dem weiteren Verlauf von "Save the pigments" abhängt.“
Am Ende steht also jede einzelne Tätowiererin und Tätowierer allein vor der Frage, wie er mit der Situation umgeht. Wer nur die klassische schwarze Tattoofarbe benutzt, wird weniger Probleme haben als Menschen, die vor allem bunte Tattoos stechen.
Die Petition „Save the Pigments“ liegt beim Europäischen Parlament vor, und ruft dazu auf, die Farbpigmente Blue 15:3 und Green 7 zu erhalten. Sie werden in einem Großteil der Tätowierfarben verwendet und sind ebenfalls von der REACH-Verordnung betroffen. Das Verbot der beiden Pigmente soll allerdings erst am 4. Januar 2023 in Kraft treten.