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Gutachter sieht Mängel bei KontrolleAhorn erschlägt Kleinkind auf Spielplatz – Baumkontrolleur vor Gericht

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Auf einem Spielplatz steht ein Kinderwagen.

Auf einem Spielplatz steht ein Kinderwagen. Im Juli 2021 war hier ein Baum umgestürzt und hatte ein Kleinkind sowie dessen Mutter getroffen. Beide wurden schwer verletzt, das Mädchen starb im Krankenhaus.

Ein Baumsturz auf einem Augsburger Spielplatz endete im Juli 2021 tödlich. Nun steht ein städtischer Kontrolleur vor Gericht.

Nach einem tödlichen Baumsturz auf einem Augsburger Spielplatz hat ein Gutachter vor Gericht dem angeklagten städtischen Baumkontrolleur eine unzureichende Kontrolle des Baumes vorgehalten. Im Juli 2021 war ein 23 Meter hoher Ahornbaum auf dem Spielplatz umgestürzt und hatte eine Wippe getroffen, auf der gerade eine Mutter mit ihrer 20 Monate alten Tochter spielte.

Ein umgestürzter Baum liegt auf einem Spielplatz.

Der umgestürzte Baum begrub 2021 eine 28-Jährige und ihr etwa zweijähriges Kind unter sich. (Archivbild)

Beide wurden schwer verletzt, das Mädchen starb später in der Augsburger Uniklinik.

Augsburg: Baum erschlägt Kind – Kontrolleur vor Gericht

Der 58 Jahre alte Kontrolleur steht seit Montag wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Augsburger Amtsgericht.

Im Amtsgericht sitzt der Baumkontrolleur auf der Anklagebank. Er soll laut Anklage den Pilzbefall in einem Ahornbaum übersehen haben.

Im Amtsgericht sitzt der Baumkontrolleur auf der Anklagebank. Er soll laut Anklage den Pilzbefall in einem Ahornbaum übersehen haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er bei der letzten Kontrolle des deutlich schräg gewachsenen Baumes, 14 Monate vor dem Unglück, keine weiteren Untersuchungen veranlasst hat – sonst hätte er den Pilzbefall des Ahorns, der dann zu dem Sturz führte, erkennen können. Der Verteidiger des Kontrolleurs erklärte hingegen, dass sein Mandant das Problem nicht habe sehen können.

Baumsturz auf Spielplatz: Weitere Gutachter sagen aus

Die „Augsburger Allgemeine“ berichtete, dass der Angeklagte sich selbst nicht in der Lage sieht, auf Rückfragen zu antworten. Seit dem Unglück sei er dienstunfähig und in psychotherapeutischer Behandlung. „Wäre er in der Lage gewesen, das Unglück zu verhindern, er hätte das getan“, zitierte die Zeitung seinen Anwalt.

Der Gerichtsgutachter sagte, dass bei der Kontrolle weitere technische Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen, die dann zu dem Ergebnis geführt hätten, dass der Baum nicht sicher sei. In dem Verfahren sollen allerdings noch zwei weitere Gutachter aussagen, die die Lage teils anders beurteilen. (dpa, mcl)