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Auch in Köln16-Jähriger wegen Anschlagsdrohungen vor Gericht

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21.03.2023, Niedersachsen, Osnabrück: Blick auf den Eingang vom Amtsgericht. Einem 39 Jahre alten Angeklagten wird in einem Prozess am Amtsgericht vorgeworfen, im Juli 2022 auf einer Straße, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen war, wegen ungenügender Aufmerksamkeit und aufgrund eines vorangegangenen Alkoholkonsums ein knapp 2 Jahre altes Kind übersehen zu haben. Das Kind wurde bei dem Unfall tödlich verletzt. Foto: Friso Gentsch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Blick auf den Eingang vom Amtsgericht. Ein 16-Jähriger muss sich dort wegen Anschlagsdrohungen verantworten.

Die Drohungen, die in ganz Deutschland eingingen, wurden ernst genommen und lösten „umfangreiche polizeiliche Einsätze“ aus, so die Anklage.

Wegen mehrerer telefonischer Anschlagsdrohungen muss sich ein 16-Jähriger aus Niedersachsen ab November vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Osnabrück verantworten. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass es die Anklage zulasse und das Hauptverfahren eröffne. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wirft dem Jugendlichen vor, sich wiederholt per Notruf bei der Polizei gemeldet und teils schwerwiegende Anschläge und Verbrechen angekündigt zu haben.

Köln: Jugendlicher kündigte Bombenanschlag an

Unter anderem ging es um die Explosion einer angeblich am Flughafen von Frankfurt am Main versteckten Bombe, einen angeblichen Amoklauf an einer Schule in Münster oder angebliche Bombenanschläge in Heidelberg und Köln. Die Drohungen, die bei verschiedenen Polizeidienststellen im gesamten Bundesgebiet eingingen, wurden laut Anklage jeweils ernst genommen und lösten „umfangreiche polizeiliche Einsätze“ aus.

So soll der Jugendliche etwa auch einen Lastwagenattentat auf Weihnachtsmärkte in Düsseldorf angekündigt haben, woraufhin am 5. Dezember 2022 alle Weihnachtsmärkte in der Düsseldorfer Innenstadt geräumt wurden. Angeklagt ist der 16-Jährige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, des Vortäuschens von Straftaten und des Missbrauchs von Notrufen. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (afp)