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Unverändertes ArmutsrisikoWeiterhin ein Fünftel der Bevölkerung von Armut bedroht

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Eine Hand greift in einen Geldbeutel mit Münzen. (Archivbild)

Etwa ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland ist weiterhin von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. (Archivbild)

Der Anteil ist seit Jahren weitgehend konstant. 2024 gab es aber immerhin eine geringfügige Verbesserung.

Noch immer ist rund ein Fünftel der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Laut Statistischem Bundesamt traf das 2024 in Deutschland auf rund 17,6 Millionen Menschen zu. Das waren 20,9 Prozent der Bevölkerung.

„Damit lagen die Werte geringfügig niedriger als im Vorjahr“, erklärten die Statistiker. 2023 waren rund 17,9 Millionen Menschen oder 21,3 Prozent der Bevölkerung betroffen gewesen. Der Anteil hatte sich auch in den vorangegangenen Jahren kaum verändert: 2021 lag die Quote bei 21,0, 2022 bei 21,1 Prozent.

Was bedeutet „arm“?

Eine Person gilt in der Europäischen Union als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft:

  1. Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze
  2. Ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen
  3. Sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.

Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Betroffenen an der Bevölkerung ermittelt werden.

Wie sind die einzelnen Werte?

Für das Jahr 2024 ergab diese Aufschlüsselung folgende Zahlen:

15,5 Prozent der Bevölkerung war armutsgefährdet. Das bedeutet, dass jemand über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2024 lag dieser Schwellenwert bei 1.378 Euro im Monat.

6,0 Prozent der Bevölkerung waren von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen. Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund fehlender Mittel deutlich eingeschränkt waren. Die Betroffenen waren zum Beispiel nicht in der Lage, eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren.

9,8 Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahren lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn in einem Haushalt mit zwei Personen eine Person überhaupt nicht arbeitete und die andere insgesamt nur vier Monate im Jahr erwerbstätig war.

Kein Vergleich vor 2020 möglich

Die Ergebnisse entstammen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Weil dafür methodischen Änderungen nötig waren, ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. (dpa)