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ArtilleriekanoneBundespolizei stoppt schweres Geschütz auf NRW-Autobahn

Lesezeit 2 Minuten
Die Bundespolizei hat am 1. Oktober an der deutsch-belgischen Grenze einen Transporter mit einem Artilleriegeschütz auf einem Anhänger gestoppt.

Die Bundespolizei hat am 31. Oktober an der deutsch-belgischen Grenze einen Transporter mit einem Artilleriegeschütz auf einem Anhänger gestoppt.

Ein 60-Jähriger hatte das Geschütz angeblich in Belgien gekauft und wollte damit bei Aachen einreisen.

Die Autobahnpolizei hat am Donnerstagsabend einen ungewöhnlichen Transport in Nordrhein-Westfalen gestoppt und aus dem Verkehr gezogen. Ein aus Belgien kommender Mann wollte ein schweres Geschütz über die Grenze nach Deutschland bringen. Die Fahrt endete bei Aachen, die Fracht wurde von der Polizei beschlagnahmt. Die Beamten der Bundespolizei dokumentierten den ungewöhnlichen „Fang“ vom Halloween-Abend.

Der 60-jährige Deutsche reiste gegen 16:40 Uhr über die Autobahn 44 von Belgien nach Deutschland ein. Mit seinem Gespann, das aus Kleintransporter und Anhänger bestand, wurde er am Rastplatz Tunnel östlich von Aachen angehalten und kontrolliert.

Artilleriekanonen auf der A44 bei Aachen gestoppt

Die Beamten entdeckten zu ihrem Erstaunen auf dem Anhänger eine Artilleriekanone. Der Fahrer gab an, dass er Sammler sei und das Artilleriegeschütz für die Summe von 9000 Euro kurz zuvor in Belgien erworben habe.

Eine Streife der Landespolizei Aachen wurde daraufhin hinzugerufen. Gemeinsam untersuchten die Beamten die Artilleriekanone. Eine vollständige „Demilitarisierung“ der Kanone, also ob es komplett unbrauchbar gemacht wurde, konnte vor Ort nicht festgestellt werden. Daher wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz gegen den Fahrer gestellt. Das Geschütz wurde beschlagnahmt und abtransportiert.

Das Geschütz hatte der 60-Jährige sorgfältig auf dem Anhänger verschnürt, das Kanonenrohr war mit Folie umwickelt. „Die Ladungssicherung war jedenfalls nicht das Problem“, sagte der Polizeisprecher der dpa. Nun muss ein Experte die Artilleriekanone untersuchen. Ob der Käufer sie wiederbekommt, ist offenbar noch unklar.

Das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen regelt die Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und auch den Transport von Gegenständen und Stoffen, die zur Kriegsführung bestimmt sind. Zuständig für die Aachener Artilleriekanone wäre demnach das Bundeswirtschaftsministerium. Um welches Modell es sich im konkreten Fall handelt, ist nicht bekannt. (cme, mit dpa)