Urteil verkündetLebenslang für Hauptangeklagten in Pariser Terrorprozess
Paris – Im Prozess um die islamistischen Terroranschläge 2015 in Paris ist der Hauptangeklagte Salah Abdeslam zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Schwurgericht sprach den 32 Jahre alten Franzosen am Mittwochabend im Pariser Justizpalast schuldig.
Abdeslam gilt als einziger Überlebender des damaligen Terrorkommandos. Er soll keine Möglichkeit zur Haftverkürzung vor Ablauf von 30 Jahren bekommen. In Belgien wurde er bereits zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Auch gegen andere Angeklagte gab es lange Haftstrafen. 19 der 20 Angeklagten wurden in allen Punkten schuldig gesprochen.
Extremisten töten 2015 130 Menschen in Paris
In dem Prozess im Pariser Justizpalast war mehr als neun Monate lang die Anschlagsserie vom 13. November 2015 aufgerollt worden. An jenem Abend hatten Extremisten in der französischen Hauptstadt binnen weniger Stunden 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt.
Sie richteten ein Massaker im Konzertsaal „Bataclan“ an und verbreiteten Terror auch in mehreren Bars und Restaurants. Drei Selbstmordattentäter sprengten sich während eines Fußball-Länderspiels zwischen Deutschland und Frankreich am Stade de France in die Luft.
Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) reklamierte die Anschläge später für sich. Die meisten Mitglieder des Terrorkommandos sprengten sich bei den Anschlägen selbst in die Luft. Einer wurde noch am Abend von der Polizei erschossen, weitere starben bei einem Polizeieinsatz wenige Tage später. Die Anschlagsserie sorgte weltweit für Entsetzen.
Prozess lieft mehr als 140 Verhandlungstage lang
Neben Abdeslam mussten sich in dem Mammutverfahren 19 weitere Angeklagte verantworten. Sechs der Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt: Einer sitzt in der Türkei in Haft, die fünf anderen sollen in Syrien gestorben sein.
Der Prozess mit mehr als 140 Verhandlungstagen wurde weit über Frankreich hinaus verfolgt. Mehrere Wochen zu Beginn des Prozesses waren den Aussagen von Überlebenden und Hinterbliebenen gewidmet, in denen die Horrornacht hundertfach in persönlichen Schicksalen geschildert wurde. Immer wieder fielen Sitzungen aus oder wurden gestrichen, weil sich Angeklagte mit dem Coronavirus infiziert hatten oder nicht vor Gericht erscheinen wollten.
Neben der Frage der individuellen Schuld ging es auch um die Strukturen im Hintergrund. Vieles ließen die Beschuldigten hier allerdings im Vagen. Abdeslam etwa antwortete nur auf einige Fragen und schob Verantwortung von sich. In seiner letzten Wortmeldung nannte er es eine Ungerechtigkeit, sollte er für Mord verurteilt werden. (dpa)