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Urteil in TotschlagsprozessAngeklagter muss nach Tat in Eitorf sechs Jahre in Haft

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Landgericht_Bonn (4)

Der Eingang zum Landgericht Bonn (Symbolbild)

Bonn/Eitorf – „Dieser Fall hat alle Beteiligten an die Grenzen gebracht“, stellte der Kammervorsitzende Volker Kunkel am Freitag zu Beginn der Urteilsbegründung fest. Nicht nur wegen der ausgesprochenen Grausamkeit des angeklagten Verbrechens, sondern auch an die Grenzen dessen, aufzuklären, was damals in einem Waldstück bei Eitorf tatsächlich geschehen ist.

Umso überraschender das Urteil des Bonner Jugendschwurgerichts: Der 20 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Totschlags zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt und seine Unterbringung in eine Entziehungsklinik angeordnet. Der 30-jährige Mitangeklagte hingegen wurde, obwohl er während der Misshandlung und Tötung des Opfers dabei gewesen war, freigesprochen. „Wir sind nicht überzeugt, dass er nicht am Tod des Mannes beteiligt war, aber wir haben keinen ausreichenden Beweis“, hieß es im Urteil.

Leiche wurde in trockenem Bachlauf verscharrt

Das Opfer der Tat, ein 46 Jahre alter Mann, war der Nacht zum 22. Juli 2020 misshandelt, getötet und in einem ausgetrockneten Bachlauf verscharrt worden. Die beiden angeklagten Drogenabhängigen, die in der Nacht Streit mit dem Bekannten hatten, hatten im Prozess den jeweils anderen belastet, der Täter zu sein.

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„In dem Fall gab es wenig objektive Spuren, um ihn aufzuklären“, sagte Kunkel. Nicht mal ein Motiv sei erkennbar geworden. Entscheidend für die Verurteilung des Jüngeren wurde ein zentrales Detail: Nachdem der 46-Jährige von einem der Angeklagten mit einer Schaufel geschlagen worden war und er hilflos am Boden lag, hatte der Jüngere seinen Gürtel abgezogen, um den Hals des Opfers gelegt und ihm –so hatte es der Mitangeklagte geschildert – „damit das Genick gebrochen“. Dann sei endlich Ruhe gewesen.

Der Jüngere jedoch hatte im Prozess beteuert, dass der Mann bereits tot gewesen sei, als er den Gürtel angelegt habe. Damit habe er versucht, den Leichnam in den Wald zu ziehen. Das jedoch glaubte die Kammer dem 20-Jährigen nicht: „Warum am Hals? Warum nicht an Bein oder Arm?“ Das sei ja eine „seltsame Art von Leichentransport“.

Außer Frage stand für die Richter, dass beide an der Beseitigung der Leiche beteiligt gewesen waren: Allein hätte keiner den Toten einen 15 Meter tiefen Steilhang in einen trockenen Bachlauf bringen können.

Motiv für die Tat bleibt ein Rätsel

Das Motiv für die Tat bleibt auch nach dem Urteil ein Rätsel. Bitter für die Familie, sagte Kunkel, die auch durch den Prozess keine Antwort auf ihre Fragen gefunden hat.

Der Staatsanwalt hatte im Plädoyer zehn Jahre Haft wegen Totschlags für den 30-Jährigen gefordert, für den Jüngeren acht Jahre Jugendstrafe. Beide Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Martin Kretschmer, dessen Mandant freigesprochen wurde, sagte anschließend: „Das ist schon ein sehr spektakuläres Urteil.“ Sonja Schell, die Verteidigerin des Jüngeren, hat bereits Revision angekündigt.