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Streit um Vertragsverstöße beigelegtSpringer und Ex-Bild-Chef Reichelt machen außergerichtlichen Deal

Lesezeit 2 Minuten
Eine Tafel mit dem Logo vom Axel-Springer-Verlag und der Hausnummer 65 steht vor dem Verlagsgebäude. Der Medienkonzern Axel Springer hat sich mit dem ehemaligen Angestellten Julian Reichelt außergerichtlich geeinigt. (Symbolbild)

Eine Tafel mit dem Logo vom Axel-Springer-Verlag und der Hausnummer 65 steht vor dem Verlagsgebäude. Der Medienkonzern Axel Springer hat sich mit dem ehemaligen Angestellten Julian Reichelt außergerichtlich geeinigt. (Symbolbild)

Wie die Einigung aussieht, wollen weder Axel Springer noch der frühere „Bild“-Chef Julian Reichelt verraten.

Der Medienkonzern Axel Springer und der frühere „Bild“-Chef Julian Reichelt haben ihren arbeitsrechtlichen Streit beigelegt. Man habe sich außergerichtlich geeinigt, teilte das Medienhaus in Berlin am Dienstag mit. Journalist Reichelt bestätigte das seinerseits auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Auf was genau sich die Parteien geeinigt haben, blieb unklar. Springer hatte mit einer Klage beim Arbeitsgericht Berlin die Rückzahlung einer Abfindung verlangt.

Julian Reichelt und Axel Springe SE legen arbeitsrechtlichen Streit bei

Unabhängig von dem Arbeitsrechtsstreit laufen weiterhin die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin auf Grundlage einer Strafanzeige Springers gegen Reichelt wegen des Verdachts des Betrugs. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf dpa-Anfrage mitteilte.

Reichelt musste im Herbst 2021 als Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevard-Zeitung „Bild“ gehen. Hintergrund waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen gewesen. Es hatte dazu auch konzerninterne Untersuchungen bei Springer gegeben. Der Journalist selbst hatte von einer „Schmutzkampagne“ gegen ihn gesprochen und Vorwürfe immer wieder zurückgewiesen.

Springer warf Reichelt Vertragsverstöße vor

In dem arbeitsrechtlichen Verfahren hatte es im Juni am Arbeitsgericht einen ersten Gütetermin gegeben, um eine mögliche Einigung auszuloten. Damals hatten die Parteien aber gegensätzliche Positionen vertreten.

Springer warf Reichelt Vertragsverstöße im Zusammenhang mit seinem Ende bei dem Medienhaus vor. Der Journalist soll demnach Konzern-Informationen nach außen gegeben haben, obwohl man vereinbart hätte, dass er diese mit seinem Weggang löscht. Auf Grundlage dieser Vereinbarung sei ihm damals die Abfindung - nach früheren Gerichtsangaben zwei Millionen Euro - ausgezahlt worden.

Reichelt hatte auf Klage mit eigener Klage reagiert

Der Verleger der „Berliner Zeitung“ und damit eines konkurrierenden Medienhauses, Holger Friedrich, hatte über ein Interview öffentlich bekanntgemacht, dass er von Reichelt kontaktiert worden sei. Er habe sich dann an Springer gewandt.

Reichelt hatte auf die Klage Springers mit einer sogenannten Widerklage reagiert und seinerseits Forderungen gestellt. Es ging um Einsicht in Dokumente rund um das betriebsinterne Verfahren zu den Vorwürfen gegen Reichelt. Er wollte zudem in dem Zusammenhang Schadenersatz in Höhe von mindestens 1000 Euro.

Während es von Reichelt kein Statement zu der jetzt getroffenen Einigung gab, teilte Springer unter anderem dies mit: Man begrüße die außergerichtliche Einigung, da sie Kernanliegen der Klage erfülle und eine womöglich langfristige gerichtliche Auseinandersetzung erspare. Bezüglich des Inhalts der Einigung habe man Vertraulichkeit vereinbart. Zudem hieß es: „Im Falle zukünftiger Verstöße gegen den Abwicklungsvertrag, der im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Julian Reichelt geschlossen wurde, oder gegen die jetzt erzielte Einigung behält sich Axel Springer vor, erneut rechtliche Schritte einzuleiten und Ansprüche des Unternehmens geltend zu machen.“ (dpa)