Kommentar zur Uth-KlauselSchalke ist das Gespött der Bundesliga
- Mark Uth wird vom 1. FC Köln bis zum Sommer vom FC Schalke 04 ausgeliehen.
- Eine Klausel verhindert allerdings, dass der Stürmer auch gegen seinen Ex-Verein spielen darf.
- Ein Kommentar von Martin Sauerborn.
Benidorm – Der FC Schalke 04 hat Angst vor einem Spieler, den er selbst für zu leicht für seine Ansprüche in er Rückrunde befunden hat und gibt sich damit dem Spott der Fußball-Bundesliga preis. Dass einem Profi untersagt wird, seinem Beruf nachzugehen, ist im Bosman-Zeitalter ein ebenso unglaublicher wie peinlicher Akt.
Die Tatsache, dass der FC keine Ausleihgebühr nach Gelsenkirchen überweisen muss und nur Teile des Gehalts von Mark Uth übernimmt, macht die Geschichte keinen Deut nachvollziehbarer. Würde der FC und sein Spieler gegen das Verbot der Schalker klagen, wäre das Recht wohl auf ihrer Seite.Dass sich Geschäftsführer Horst Heldt trotzdem auf den Deal eingelassen hat, spricht für den FC. Der Club zeigt Mark Uth damit, dass er ihn um jeden Preis haben wollte.
Mark Uth: Klausel könnte sich für den 1. FC Köln gegen Schalke 04 auszahlen
Den von seinem eigentlichen Arbeitgeber bestraften Stürmer dürfte dieses in ihn gesetzte Vertrauen zusätzlich motivieren. Uth sollte in einer ruhigen Stunde zudem einmal gründlich darüber nachdenken, ob für ein weiteres Engagement auf Schalke nach dem 30. Juni 2020 überhaupt noch Sinn macht. Wer möchte schon für jemanden arbeiten, der einen eigenen Angestellten derart unfair behandelt?
Am Ende könnte sich die Uth-Klausel für die Kölner sogar auszahlen. Erstens können sie den Spieler vielleicht fest verpflichten, zweitens dürfte die Gisdol-Elf zusätzlich motiviert sein, weil sie am 29. Februar auch für Mark Uth spielt und damit drittens ihre ohnehin vorhandenen Chancen steigern, die Schalker auch ohne den kalt gestellten Leihspieler zu besiegen