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Betrug, Untreue, UrkundenfälschungEx-BVB-Präsident Gerd Niebaum verurteilt

Lesezeit 3 Minuten

Ex-BVB-Präsident Gerd Niebaum beim Verlassen des Landgerichtes in Dortmund.

Dortmund – Das Urteil verfolgte Gerd Niebaum wie den Abpfiff eines Fußballspiels, bei dem es schon früh keine Hoffnung mehr gab: die Arme kraftlos am Körper baumelnd, die Miene versteinert. Das Dortmunder Landgericht hat gegen den ehemaligen Präsidenten von Borussia Dortmund am Freitag ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung verhängt - wegen Betruges, Untreue und Urkundenfälschung. Es war wohl das letzte Kapitel einer fast beispiellosen Karriere mit wundersamen Höhenflügen und krachenden Bruchlandungen.

Bis zum Jahr 2004 schien für Niebaum fast immer nur die Sonne. Der Sohn eines Bergwerks-Direktors hatte es in Dortmund zu einer gut gehenden Rechtsanwaltskanzlei gebracht und war außerdem stolzer Präsident des sportlichen Aushängeschildes der Stadt. Unter Gerd Niebaum feierte die Mannschaft von Borussia Dortmund Meisterschaften und Pokalsiege. Der Präsident war überall bekannt, beliebt und wurde von vielen bewundert. Nach seinem Ausscheiden wurde jedoch schnell klar, dass der Verein unter Niebaums Führung finanziell auf viel zu großem Fuß gelebt hatte. Ein Vorwurf, der sehr bald auch auf das zweite berufliche Standbein des Angeklagten zutreffen sollte.

In diese Zeit fallen die jetzt abgeurteilten Straftaten. Ab 2005, als der Rechtsanwalt Gerd Niebaum ständig neues Geld brauchte, wurde aus dem einstigen Vertreter von Recht und Gesetz unter anderem ein Betrüger. Bei drei Kreditanträgen legte Gerd Niebaum unvollständige und damit falsche Unterlagen vor. Darüber hinaus bediente er sich an einem Nachlass, den er als Testamentsvollstrecker zu verwalten hatte. Und er fälschte die Unterschrift seines toten Schwagers, um sich bei der Rückzahlung eines privaten Darlehens von 600 000 Euro mehr Zeit zu verschaffen.

Benebelt vom Erfolg

In seinem Geständnis hatte der Angeklagte dazu erklärt, er erkenne sich selbst heute nicht mehr wieder. Sein Verteidiger Götz Reuker formulierte es in seinem Plädoyer so: „Vielleicht war Gerd Niebaum etwas benebelt von den vorangegangenen Erfolgen und konnte sich ein finanzielles Scheitern deshalb nicht eingestehen.“

Die Richter lobten in der Urteilsbegründung ausdrücklich, dass der Angeklagte sämtliche Taten vollumfänglich eingeräumt habe. „Wenn man einen Fehler im Leben macht, ist es richtig, dazu zu stehen“, sagte die Vorsitzende Susanne Rauhaus. Gleichzeitig warf sie Niebaum aber vor, Vertrauen missbraucht zu haben - nämlich das seiner Familie, die durch die nachgemachte Unterschrift des Schwagers getäuscht wurde. Und das seiner Kollegen, die in ihm lange Zeit weiter den rechtstreuen Rechtsanwalt gesehen hätten. Eine härtere Strafe wäre nach Auffassung der Richter jedoch überzogen gewesen. Immerhin habe der 66-Jährige den kompletten Vermögensschaden von rund 800 000 Euro inzwischen zurückgezahlt.

Als Bewährungsauflage muss Gerd Niebaum jedoch 50 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Wo, das wollen sich die Richter noch überlegen. Oberstaatsanwalt Dirk Stickeln warnte davor, dass dieser Einsatz „keine zusätzliche Prangerwirkung“ haben dürfe.