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Kommentar 1. FC KölnDer Mitgliederrat gehört auf den Prüfstand

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Kritische Blicke: Die Vorsitzenden des Mitgliederrates Ho-Yeon Kim (2.v.r.) und Fabian Schwab (r.) beim Mitgliederstammtisch des 1. FC Köln am 10. Januar in den MMC-Studios.

Kritische Blicke: Die Vorsitzenden des Mitgliederrates Ho-Yeon Kim (2.v.r.) und Fabian Schwab (r.) beim Mitgliederstammtisch des 1. FC Köln am 10. Januar in den MMC-Studios.

Die Art und Weise der Kritik des Mitgliederrates an der Arbeit des Vorstandes zeigt, dass der 1. FC Köln ein strukturelles Problem hat.

Der 1. FC Köln hat ein strukturelles Problem. Der vom Zeitpunkt her fragwürdige Angriff des Mitgliederrates auf den Vorstand macht deutlich, dass die in die Jahre gekommene Satzung des mitgliedergeführten Vereins renoviert werden muss. Größte Schwachstelle ist der Mitgliederrat, der als Aufsichtsorgan des Vorstands nur ein stumpfes Schwert darstellt und in seiner Zusammensetzung qualitativ und quantitativ auf den Prüfstand gehört.

Die in Teilen sicher berechtigte Kritik des Gremiums am Vorstand kommt schlicht zu spät und schadet dem Club in einem Moment, in dem Aufbruchstimmung herrscht und wichtige Verträge mit Sponsoren vor dem Abschluss stehen. Der Zeitpunkt des Newsletters lässt vermuten, dass es manchen Mitgliederräten mehr um ihre eigenen Interessen als um das Wohl des Vereins geht. Es ist etwa ein offenes Geheimnis, dass es Mitglieder-Vertreter gibt, die es nicht einmal für nötig halten, den turnusmäßigen Sitzungen des Rates beizuwohnen.

15 Mitgliederräte sind zu viele

Es bedarf auch keiner allzu intensiven Detektivarbeit, um zu dem Schluss zu kommen, dass die im September anstehenden Mitgliederrats-Wahlen den Newsletter getrieben haben. Der Frust vieler Mitglieder über die kaum sichtbare Arbeit des Rates lässt die Angst umgehen, nicht wiedergewählt zu werden.

Der Mitgliederrat benötigt eine neue Struktur. Die Anzahl von 15 Räten ist deutlich zu hoch, macht eine Führung kompliziert, begünstigt unterschiedliche Strömungen und fördert Uneinigkeit. Die Qualifikationskriterien der Kandidaten für den Rat müssen ebenso modifiziert werden. Allein schon aus dem Grund, dass im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines der Vorstände der Nachrücker aus dem Mitgliederrat kommt.