Der 1. FC Köln hat im Fall „Potocnik“ im Nachhinein Recht bekommen. Der Weltfußballverband hat deshalb die eigentlich bis 1. Januar 2025 gültige Registrierungssperre vorzeitig aufgehoben.
1. FC KölnFIFA hebt Registrierungssperre vorzeitig auf
Es kommt zu spät, aber der 1. FC Köln hat im Fall „Potocnik“ noch Recht bekommen. Der Weltfußballverband FIFA hat auf Grundlage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall des Ex-Profis Lassana Diarra deshalb die gegen den FC verhängte Registrierungssperre vorzeitig mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Nachdem der Spieler im Januar 2022 vom 1. FC Köln unter Vertrag genommen worden war, bejahte die FIFA mit Urteil vom 1. Februar 2023 einen Vertragsbruch des Spielers bei seinem vorherigen Club Olimpia Ljubljana. Zugleich nahm die FIFA an, dass der 1. FC Köln nicht hinreichend belegen konnte, den Spieler nicht zu diesem Vertragsbruch angestiftet zu haben. Deshalb wurde eine für zwei Transferperioden gültige Registrierungssperre gegen den 1. FC Köln ausgesprochen.
1. FC Köln: CAS bestätigte FIFA-Entscheidung am 21. Dezember 2023
Nachdem dem FC das Urteil am 29. März 2023 zugestellt wurde, und er im Mai 2023 für die anstehende Sommer-Transferperiode zunächst eine temporäre Aussetzung der Sperre erwirkt hatte, bestätigte der Internationale Sportgerichtshof CAS die FIFA-Entscheidung am 21. Dezember 2023, wodurch die Sperre wieder in Kraft trat.
Im Fall Diarra entschied der EuGH am 4. Oktober 2024, dass die Rechtsgrundlagen im FIFA-Transferreglement, auf denen die Verurteilung des 1. FC Köln basiert, europarechtswidrig sind. Dies gilt insbesondere auch für die FIFA-Regelung zur Beweislastumkehr, wonach der neue Club eines Spielers beweisen muss, dass er diesen nicht zu einem Vertragsbruch angestiftet hat. Schon gegenüber der FIFA und dem CAS hatte der FC immer wieder die Ansicht vertreten, dass diese Regelung unangemessen und letztlich rechtswidrig ist.
1. FC Köln prüft Anspruch auf Schadenersatz
Zuletzt brachte der FC im Juni 2024 diese Ansicht auch in einem Gnadengesuch gegenüber der FIFA vor, welches jedoch ebenfalls abgelehnt wurde. Der EuGH hat die vom 1. FC Köln vertretene Rechtsauffassung nun ausdrücklich bestätigt und damit der gegen den FC ausgesprochenen Registrierungssperre die Rechtsgrundlage entzogen. Die Kölner, die im Sommer 2024 aus der Bundesliga absteigen mussten, prüfen aktuell, ob sie gegenüber der FIFA einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen können.