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1. FC KölnBegründung des Uefa-Urteils eingetroffen

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UEFA Urteil

Szenen der Fan-Ausschreitungen während des FC-Spiels in Nizza. Die Uefa hat den Verein für die Vergehen seiner Fans hart bestraft.

Köln – Der 1. FC Köln hat die angeforderte schriftliche Begründung des UEFA-Urteils erhalten. Das teilte der Fußball-Bundesligist am Samstagnachmittag mit. Wie von der Rundschau vorab berichtet, prüft der Club den Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS).

Nach den Ausschreitungen am Rande des Conference- League-Spiels am 8. September in Nizza mit 32 Verletzten hatte die UEFA den FC zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verdonnert. Zudem dürfen die Kölner für die beiden nächsten Gruppenauswärtsspiele bei Partizan Belgrad (13. Oktober) und beim 1. FC Slovácko (27. Oktober) keine Tickets an eigene Anhänger verkaufen.

Die Mitteilung des FC im Wortlaut:

„Der 1. FC Köln lässt keinen Interpretationsspielraum zu, dass er für eine konsequente Aufklärung der Vorgänge und eine harte Bestrafung der Gewalttäter steht. Die durch das Urteil der UEFA verhängten Kollektivstrafen lehnt der 1. FC Köln hingegen ab.

Ein generelles Verbot von Gästetickets bestraft zu Unrecht die Vielzahl friedlicher FC-Fans. Solche Strafen haben sich in der Vergangenheit auch nicht als zielführend erwiesen, um Gewalt im Stadion zu verhindern.

Gang vor den CAS steht noch nicht fest

Der Gang des 1. FC Köln vor den CAS steht damit aber noch nicht fest. Der 1. FC Köln wird diesen Schritt verantwortungsvoll prüfen und die Erfolgsaussichten in rechtlicher, aber auch in zeitlicher Hinsicht - angesichts des bereits in zehn Tagen bei Partizan Belgrad stattfindenden Auswärtsspiels - abwägen.

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Unabhängig vom weiteren Verlauf der juristischen Aufarbeitung raten Vorstand und Geschäftsführung aus Sicherheitsgründen mit großem Nachdruck allen Fans davon ab, Karten für die Partie in Belgrad beim Heimverein zu erwerben oder ohne Tickets nach Belgrad anzureisen.“ (tca)