Manchmal reicht die Ausbildungsvergütung nicht, um über die Runden zu kommen. Dafür gibt es beispielsweise die Berufsausbildungsbeihilfe. Sieben Tipps, wie Azubis ihre finanzielle Lage verbessern können.
Finanzielle Unterstützung für AzubisSo gibt es Extra-Geld während der Ausbildung
Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Auszubildende hören diesen Spruch oft. Dazu gehöre auch, sich zu bescheiden. Doch oft reicht das Geld einfach nicht aus. Wie gut, dass es einige Wege gibt, an zusätzliche Unterstützung zu gelangen.
Unterstützung durch die Eltern
Wer sich gut mit seinen Eltern versteht, hat es leicht. Drei Jahre länger im „Kinderzimmer“ zu wohnen, ist eine einfache Lösung. Schließlich sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder bis zum Ende der Ausbildung zu unterstützen. Sie müssen Unterhalt zahlen, wenn sie selbst ausreichend Geld verdienen. Bei der Höhe des Unterhalts gilt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Sie ist eine Richtschnur, an der sich eigentlich alle Gerichte orientieren. Wobei die Eltern bei ihrer Unterhaltsverpflichtung einen Großteil der Ausbildungsvergütung und eine hypothetische Miete abziehen dürfen. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass der nötige Einsatz erkennbar ist, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Kindergeld für Azubis
Auch Azubis erhalten Kindergeld. Die Eltern müssen es bei der Familienkasse beantragen und erhalten es bis maximal zum 25. Geburtstag des Kindes. Diese monatlich 250 Euro haben sie an das Kind weiterzuleiten. Handelt es sich um eine zweite Ausbildung, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Staatliche Unterstützung
Doch auch der Staat unterstützt Auszubildende finanziell. Oft unterschätzt wird die Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) für Azubis, die nicht zu Hause wohnen können, weil die Ausbildungsstelle zu weit entfernt ist. Wer den vollen Beitrag erhält, bei dem stockt der Staat jeden Monat das Ausbildungsgehalt um knapp 800 Euro auf – plus Fahrtkosten für eine Heimfahrt im Monat. Dazu sind ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Das Einkommen der Eltern wird bei der Anspruchsberechnung berücksichtigt. Der Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit einzureichen.
Anspruch auf Wohngeld
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Wohngeld. Dazu muss am Ausbildungsort eine eigene Wohnung gemietet worden sein. Auch ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zählt als solche. Der Antrag auf BAB muss „dem Grunde nach“ abgelehnt worden sein. Die Wohngeldstellen beraten dazu.
Unterstützung durch den Ausbildungsbetrieb
Ein Ausbildungsbetrieb hat ein Interesse daran, dass Azubis auch zur Arbeit kommen. Deshalb zahlen viele Arbeitgeber Zuschüsse zu den Fahrtkosten für den Arbeitsweg. Oder sie übernehmen die Kosten für ein Job-Ticket. Hier gilt: Wer in seinem Unternehmen nachfragt, kann nur gewinnen.
Nebenjob zur Aufbesserung der Einnahmen
Wenn trotz all dieser Hilfen das Geld nicht bis zum Monatsende reicht, kann man auch einen Nebenjob annehmen. Vorausgesetzt, der Ausbilder ist einverstanden. Im Supermarkt aushelfen, kellnern, für den Fahrrad-Lieferservice strampeln oder Nachhilfe geben – all das bessert die Einnahmen auf. Das Jugendarbeitsschutzgesetz limitiert die Stunden, bei denen die Arbeit in Betrieb und Nebenjob zusammen zählen. Wer zu viel nebenbei verdient, dem kann die BAB gekürzt werden.
Vermögenswirksame Leistungen
Trotz knapper Kasse noch sparen? Klingt illusorisch, ist aber mit Vermögenswirksamen Leistungen möglich. Früh mit dem Sparen anfangen lohnt sich wegen des Zinseszinseffekts besonders. Der Betrieb zahlt bis zu 40 Euro im Monat. Nachfragen kostet nichts.
Für mehr Informationen berät Sie Ihre Sparkasse gern.