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Lügen im LebenslaufDarf ich oder darf ich nicht? – Das sollten Sie beachten

Lesezeit 5 Minuten

Deswegen sollten Sie im Lebenslauf nicht lügen.

Im Bewerbungsschreiben lügen, dazu tendieren viele. Meist nicht mit einer bösen Absicht, aber um sich selber ins bestmögliche Licht zu rücken. Aber ist das rechtlich in Ordnung?

Den eigenen Lebenslauf ein wenig aufhübschen und in der Bewerbung das eigene Können und bereits bekannte Tätigkeiten ein wenig ausschmücken. Vermutlich etwas, das fast jeder von Ihnen schon einmal gemacht hat.

Hört sich doch auch gut an, oder? Ist aber rechtlich nicht immer ganz so unbedenklich, wie viele denken mögen. Manche Tricks sind erlaubt, aber sobald es ums Lügen geht, wird es ein wenig komplizierter. Erfahren Sie hier alles, was Sie über das Schreiben von Bewerbungen wissen sollten.

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Wo fängt Lügen in der Bewerbung eigentlich an?

Oft ist es ein schmaler Grat zwischen tricksen und lügen im Bewerbungsschreiben und im Lebenslauf. Aber was ist okay und was geht zu weit?

Jeder versucht, sich in der Bewerbung bestmöglich darzustellen, dabei sollte aber nicht bei den eigenen Kenntnissen oder Tätigkeiten, welche man in früheren Betrieben bereits verantwortet hat, geflunkert werden. Hier gilt es, eine gute Balance zu finden, die nicht möglicherweise sogar zu rechtlichen Konsequenzen führt und die auch moralisch vertretbar ist.

Hier gilt also: Ein wenig ausschmücken ist okay; unverschämtes Lügen ist ein No-Go.

Welche Tricks sind trotzdem erlaubt?

Lügen in der Bewerbung oder im Lebenslauf ist ein No-Go, aber ein wenig zu tricksen ist erlaubt und auch keine Seltenheit. In unserer Bewerbung versuchen wir, uns ins bestmögliche Licht zu rücken. Hier ist es vollkommen legitim, bestimmte Angaben ein wenig auszuschmücken und positive Formulierungen zu finden.

Beispiel: Einen Urlaub, bei dem man viel Zeit am Strand und beim Bummeln in der Stadt verbracht, aber zeitweise auch einen Sprachkurs besucht hat, als „Sprachreise“ aufzuführen, ist legitim. Voraussetzung dafür ist allerdings auch, dass man im Anschluss über entsprechende Sprachkenntnisse verfügt.

Woher weiß der Arbeitgeber, dass ich in der Bewerbung gelogen habe?

Wie genau ein Arbeitgeber die Bewerbungen der einzelnen Bewerber unter die Lupe nimmt, weiß man nie sicher. Aber vor allem in kleinen Betrieben wird sich oft viel Zeit für die einzelnen Bewerbungen genommen. Der zukünftige Arbeitgeber hat die Möglichkeit, sich Referenzen aus vorherigen Betrieben einzuholen.

Unangenehm wird es für den Bewerber, wenn die Lüge im Bewerbungsgespräch aufgedeckt wird. Geht der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch auf Angaben aus der Bewerbung ein, welche nicht ganz der Wahrheit entsprechen, kann es schnell passieren, dass man die gestellte Frage nicht richtig und ausreichend beantworten kann oder sich in Widersprüche verstrickt. Spätestens da merkt der Arbeitgeber, dass hier etwas nicht stimmt.

Im Lebenslauf gelogen? Gibt es rechtliche Konsequenzen?

Lügen oder gefälschte Unterlagen können nicht nur ausgesprochen unangenehm sein, sondern sind auch rechtlich nicht ganz unbedenklich. Vorallem wenn es um Lügen im eigenen Tätigkeitsbereich geht und dies dem Arbeitgeber auch erst im Anschluss an eine Einstellung bekannt wird, kann dies schnell zur Entlassung führen.

Wird ein Arbeitsvertrag auf Basis von falschen Angaben geschlossen, ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung. Im schlimmsten, wenn auch seltensten Falle, kann der Arbeitgeber den Bewerber auch schon vor einer Einstellung auf Betrug verklagen.

Auch wenn es in der Praxis so gut wie nie der Fall ist, lohnt es sich nicht, in der Bewerbung oder im Lebenslauf zu lügen. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Stärken und nehmen Sie sich nicht mit einer Lüge die Chance auf eine vielversprechende berufliche Zukunft.

Noch Fragen zum Erstellen des Lebenslaufs? Finden Sie hier alles, worauf Sie beim Schreiben Ihres nächsten Lebenslaufs achten sollten.

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Wo ist „Lügen“ vielleicht doch erlaubt?

Es gibt einen Bereich, in dem der Bewerber nicht wahrheitsgemäß antworten muss oder zu dem auch im Bewerbungsprozess keine Angaben gemacht werden müssen. Das ist der Bereich, welcher die Privatsphäre des Bewerbers betrifft, denn diese ist arbeitsrechtlich ganz besonders geschützt.

Welche Angaben fallen in diesen Bereich?

  1. Die Frage nach einer Schwangerschaft oder der Planung einer Familie bzw. dem Kinderwunsch; hier dürfen Sie auch falsche Angaben machen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen
  2. Frage nach dem Familienstand oder Partnerschaften
  3. Die Frage nach der Religion oder nach der politischen Einstellung
  4. Frage nach der Gesundheit; hier müssen Ihre Angaben lediglich Auskunft darüber geben, ob Sie für die Tätigkeiten geeignet sind
  5. Frage nach Vorstrafen; Ausnahme ist hier, dass ein Zusammenhang zwischen der Stelle und der Straftat besteht

3 Tipps, wie Sie häufige Lügen umgehen können:

1. Verbessern von Fremdsprachenkenntnissen

Vor allem in diesem Bereich fallen falsche Angaben schnell auf. Anstatt hier zu lügen, melden Sie sich für einen Sprachkurs an. Diese sind teilweise sogar kostenlos. Geben Sie in Ihrer Bewerbung an, dass Sie gerade daran arbeiten, ein höheres Sprachniveau zu erreichen.

2. Lücken im Lebenslauf kaschieren

Schon bei der Entstehung einer solchen Lücke sollten Sie sich überlegen, wie Sie diese Zeit am besten überbrücken können. Suchen Sie sich beispielsweise einen Nebenjob für die Übergangsphase oder machen Sie eine Weiterbildung.

3. Eine Tätigkeit nicht im Lebenslauf aufführen

Auch wenn man im Nachhinein nicht mehr vollends von einer früheren Tätigkeit überzeugt ist, sollte man diese im Lebenslauf nicht weglassen. Denn so kommt es zu Lücken im Lebenslauf, die gar nicht da waren. Führen Sie auch diese Tätigkeiten auf und erklären Sie dann im Bewerbungsgespräch wahrheitsgemäß, was dahinter steckt.

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Grundsätzlich gilt: Mit der Wahrheit fahren Sie immer am besten, denn dann können Sie beim Flunkern nicht erwischt werden und Sie haben beim Bewerbungsgespräch und bei der späteren Ausführung Ihres Jobs nichts zu befürchten.