Zuschüsse fürs EigenheimWas Immobilieneigentümer und Käufer beachten sollten
Ob Bauherr, Wohnungskäufer oder Hauseigentümer – auch 2020 hält der Staat einige Förderungen bereit. Welche das sind, erfahren Sie im Folgenden:
„Abwrackprämie“ für die alte Ölheizung
Wer als Hauseigentümer von selbst genutzten Immobilien, die mindestens zehn Jahre alt sind, auf das Klima achtet, wird belohnt: Viele Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz und „grünes“ Heizen, etwa mit erneuerbaren Energien, werden vom Staat gefördert. Davon profitiert, wer zum Beispiel die in die Jahre gekommene Heizung modernisiert. Derzeit laufen in ganz Deutschland etwa 5,6 Millionen Heizanlagen mit Öl. Das sind 25 Prozent. Die Anschaffung einer Heizanlage, die erneuerbare Energien nutzt, lohnt sich: Wer seine alte Ölheizung durch ein klimafreundliches Modell austauscht, erhält eine Förderung vom Bund. Ab 2021 muss der CO2-Ausstoß fossiler Brennstoffe außerdem über Zertifikate kompensiert werden.
Austausch älterer Kamine
Die erste Bundesimmissionsschutzverordnung ordnet an, dass ältere Kamine bis Ende 2020 ausgetauscht werden sollen. Öfen mit Baujahr 1994 und älter müssen Ende des Jahres stillgelegt oder nachgerüstet werden. Minimiert werden soll dadurch das Gesundheitsrisiko durch die Feinstaubbelastung. Schornsteinfeger können Hauseigentümern dazu mit fachlichem Rat zur Seite stehen.
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Steuervergünstigung für energetische Sanierung
Auch wer die Fenster austauscht oder Dach, Keller und Wände dämmt, kann Zuschüsse beantragen. Zudem sollen Kosten für Energieberater unter Aufwendungen für energetische Maßnahmen fallen: 20 Prozent der Ausgaben, maximal aber 40.000 Euro können über drei Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden.
Baukindergeld noch bis Ende 2020
Mit dem Baukindergeld fördert der Staat seit 2018 Familien mit Kindern, die ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Je Kind unter 18 Jahren gibt es einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr über zehn Jahre. Da die Förderung Ende des Jahres ausläuft, müssen Bauherren, die noch davon profitieren wollen, bis zum 31.12.2020 den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Der Antrag auf Baukindergeld darf dann bis spätestens sechs Monate nach Einzug gestellt werden, spätestens aber am 31.12.2023.